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Das Jahr 2009 brachte so einiges an Änderungen, nicht zuletzt auch im Bereich der Krankenversicherung. Unser soziales Versorgungssystem stellt sicher, dass jeder hier in der Bundesrepublik allezeit ärztlich versorgt wird - und das nicht nur im Fall einer Notfallversorgung. Die Versorgung aber kann auf lange Sicht nur sichergestellt werden, wenn sich alle entsprechend daran beteiligen. Genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Versicherungspflicht der Krankenversicherung ins Leben gerufen. Was viele noch nicht Wissen, ist diese Pflicht für die gesetzlich Pflichtversicherten schon seit 2007 am Start. Für alle ehemals privat krankenversicherte bzw. solche die sich privat krankenversichern wollten, gilt die Versicherungspflicht seit dem 01.2009.
Nun ist es für eine große Anzahl von "Versicherungswilligen" nicht einfach, den gewünschten Versicherungsschutz zu erhalten. Insbesondere dann, wenn es um die Bonität nicht so gut steht. Die Folge ist meist, dass nach einem hoffnungsvollen Antrag den der freundliche Vermittler aufgenommen hat, ein Ablehnung durch die Gesellschaft erfolgt. Der Grund hierfür ist der Umstand, das die Versicherungsgesellschaften prinzipiell eine Schufaanfrage bzw. Scoringanfrage starten.
Die Alternative die jetzt noch zur Verfügung steht ist die Basisversicherung. Ein Versicherungsschutz analog zur gesetzlichen Krankenversicherung, etwa vergleichbar in der Leistung und genauso so teuer. Pro Monat werden hierfür 570 EUR zuzüglich dem Beitrag zur Pflegepflichtversicherung aufgerufen. Bei diesem Tarif müssen die privaten Versicherungen auch den bonitätsschwachen Kunden aufnehmen. Auch dürfen hierbei keine Risikozuschläge erhoben werden. Eine Ablehnung ist praktisch nicht möglich. Einziges Handicap ist eben die relativ schwache Leistung, im Verhältnis zum doch recht hohen Preis.
Thomas Kammann