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Private Krankenversicherung Tarife mit Selbstbeteiligung

Autor: PKV-Vergleich | Erstellt am: 12.01.2011 | Gelesen: 737
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - PKV Tarife mit Selbstbeteiligung sind deutlich günstiger und eignen sich vor allem für Selbständige und Freiberufler

PKV Selbstbeteiligung
PKV Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse bietet die Private Krankenversicherung variable Tarife an, die nach dem Baukastenprinzip zusammengestellt werden können. Je nach Budget und Bedarf können sich Versicherungsnehmer einen individuellen PKV Tarif zusammenstellen. Eine Selbstbeteiligung an den Gesundheitskosten belohnt die Private Krankenversicherung mit deutlich günstigeren Beiträgen. Je höher die Selbstbeteiligung im gewählten PKV Tarif, desto günstiger der Monatsbeitrag. Neben der Selbstbeteiligung bietet auch die Beitragsrückerstattung eine Möglichkeit, die Kosten für die Krankenversicherung gering zu halten.
 
Die PKV Tarife halten ein Fülle an Versicherungsleistungen bereit, aus denen Privatpatienten wählen können. Zu den bekanntesten Komfortleistungen der PKV zählen die Unterbringung im Einbettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt. Weitere Zusatzleistungen können folgende, von der gesetzlichen Krankenkasse nicht angebotenen Leistungen sein:
  • Kostenerstattung für alternative Heilmethoden wie Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie und traditionelle chinesische Medizin
  • Freie Krankenhaus- und Arztwahl
  • Weltweiter Versicherungsschutz auch über die Grenzen der EU hinaus
  • Höhere Kostenerstattung bei Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Geringere Beiträge durch Selbstbeteiligung
  • Beitragsrückerstattung, wenn keine Rechnungen eingereicht werden
  • Keine Medikamentenzuzahlung

Für wen eignet sich die Private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung?

Die Private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung eignet sich in erster Linie für Selbständige und Freiberufler. Diese Berufsgruppe muss die Kosten für ihre Gesundheitsvorsorge komplett privat entrichten. So bieten zahlreiche Versicherungsgesellschaften spezielle PKV Tarife für Selbstständige und Freiberufler, die von vornherein eine Selbstbeteiligung beinhalten. Anders sieht es bei Angestellten bzw. Arbeitnehmern sowie für Beamte bzw. Beamtenanwärter aus. Angestellte und Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung beträgt etwa die Hälfte. Auch Beamte und Beamtenanwärter haben ein Anrecht auf eine Krankheitskostenbeteiligung durch ihren Dienstherren. Je nach Bundesland beträgt der Zuschuss 40 bis 80 Prozent der Kosten. Jedoch übernimmt weder der Arbeitgeber noch der Dienstherr den Anteil an einer Selbstbeteiligung. Damit lohnt sich die PKV mit Selbstbehalt für Angestellte und Beamte im vergleich zu den Selbständigen und Freiberuflichen nur in seltenen Fällen.

Formen der Selbstbeteiligung in der PKV

In der privaten Krankenversicherung gibt es zwei Formen der Selbstbeteiligung an den Kosten. Zum einen kann ein prozentualer Eigenanteil an den Kosten pro Jahr in gewünschter Höhe vereinbart werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Versicherte, z.B. bis zu 10% der jährlichen Kosten für Behandlungen und Medikamente selbst zu begleichen. Den Anteil über den 10% übernimmt dann die Krankenversicherung. Desweiteren kann eine pauschale Selbstbeteiligung pro Jahr abgeschlossen werden. Am beliebtesten ist hier ein Selbstbehalt pro Jahr von 300 Euro. Aber auch Selbstbehalte von bis zu 1.500 Euro sind nicht selten.

Für Selbstständige und Freiberufler stellt die Private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung ein gängige und gute Möglichkeit dar, von den komfortablen Leistungen der Privatpatienten zu profitieren und gleichzeitig die monatlichen Kosten zu reduzieren. Besonders interessant sind für alle Berufsgruppen die PKV Tarife mit Beitragsrückerstattung. Versicherte, die keine oder nur geringe Kosten im Jahr verursachen und diese nicht bei ihrer Krankenversicherung einreichen, können von Rückzahlungen von bis zu sechs Monatsbeiträgen profitieren.
 
 
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