private Krankenversicherung im Vergleich
Die private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung
Wofür ist eine Krankenversicherung wichtig?
Eine Krankenversicherung ist wichtig, da sie die Kosten für notwendigen Behandlungen im Krankheitsfall übernimmt. Die Kosten für die
Krankheitsbehandlung könnten sonst im Extremfall Existenzen ruinieren. Aus diesem Grunde wurde bereits vor vielen Jahren die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer geschaffen (§ 5SGB V.)
Durch die Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung wird so sichergestellt, dass jeder im Krankheitsfall angemessen versorgt wird. Bei aller aktuellen Kritik am System der Krankenversicherung in Deutschland, ist dies eine wichtige Errungenschaft, welche eine Mindestversorgung für alle gewährleistet.
Welche Arten der Krankenversicherung gibt es?
Die gesetzliche und die private Krankenversicherung werden hier behandelt. Sonderfälle wie im Beamtentum (Beihilfen...) werden außer Acht gelassen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V)geregelt. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keine Wahl, ob er sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchte. Alle Arbeitnehmer, deren jährliches Entgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze(49.950 € in 2010) nicht überschreitet, sind gem. § 5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Ausnahmen sind in § 6 SGB V geregelt.
Kosten der GKV
Die Finanzierung der GKV ist in § 3 SGB V geregelt. Demnach wird die GKV solidarisch finanziert. Die Höhe des Beitrags der Arbeitnehmer ist abhängig vom beitragspflichtigen Entgelt des Einzelnen. Bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze (45.000 €/Jahr, 3.750 €/Monat in 2010) wird der Beitrag prozentual vom Bruttoverdienst berechnet. Wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) übersteigt, wird der Beitrag nur bis zur BBG berechnet. Für mitversicherte Familienangehörige wird kein gesonderter Beitrag erhoben.
Leistungen der GKV
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind ab § 20 SGB V geregelt. Die Leistungen der GKV sind pauschal für alle Versicherten festgelegt. Individuelle Vereinbarungen sind nicht möglich. Der gesetzlich Versicherte hat jedoch die Möglichkeit, zusätzlich bestimmte Risiken mit einer Krankenzusatzversicherung abzusichern. Viele gesetzliche Krankenversicherungen arbeiten hier mit Partnern aus der privaten Krankenversicherung zusammen und bieten ihren Mitgliedern diese Zusatzversicherungen an. Selbstverständlich entstehen dem GKV Mitglied hier zusätzliche Kosten.
Krankenkassenwechsel in der GKV
Wer mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr zufrieden ist, hat die Möglichkeit die Krankenkasse zu wechseln. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens eine 18-monatige Mitgliedschaft in der bisherigen Krankenkasse bestand. Die Kündigungsfrist beträgt hier zwei Monate. Wenn man z.B. zum 01.10. einer neuen Krankenkasse beitreten will, muss die Kündigung per 30.09. bei der bisherigen Krankenkasse erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss der bisherigen Kasse bis zum 31.07. zugegangen sein. Sollte die gesetzliche Krankenkasse einen sogenannten Zusatzbeitrag erheben, hat man jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Die 18-monatige Mitgliedschaft ist hier nicht mehr notwendig.
Die private Krankenversicherung (PKV)
Alle Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (
49.950 € in 2010) im vergangenen Jahr überschritten hat und diese in 2011 (
49.500 €) voraussichtlich erneut überschreiten, haben die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung beizutreten. Weiterhin können Selbständige und freiberuflich Tätige wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten.
Kosten der PKV
Die individuellen Beiträge zur PKV sind im Gegensatz zur GKV einkommensunabhängig. Der individuelle Beitrag ist hier von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehören u.a.:
- Alter
- Geschlecht
- berufliche Tätigkeit
- Gesundheitszustand
- gewählter Tarif (z.B. mit 1-Bett Zimmer, Chefarztbehandlung usw.)
Die Beiträge zur PKV sind somit abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und den gewünschten Leistungen. Da hier jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den privaten Krankenversicherungen bestehen, empfiehlt sich immer ein umfangreicher Vergleich der Anbieter.
Für einen ersten Überblick kann man sich auch im Internet kostenlos und unverbindlich
Angebote zur privaten Krankenversicherung erstellen lassen. Sie werden feststellen, dass die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern zum Teil ganz erheblich sind, obwohl nahezu vergleichbare Leistungen abgefragt wurden.
Hierbei sollte man jedoch beachten, dass es aufgrund der vielen Anbieter und Tarife extrem schwierig ist, ein individuell zugeschnittenes Paket selbst zusammenzustellen. Aufgrund der Komplexität des Themas, sollte in jedem Fall anschließend eine kompetente (und kostenlose) Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler erfolgen.
Leistungen der PKV
Die Leistungen der PKV sind im Gegensatz zur GKV nicht pauschal festgelegt. Je nach Tarif und Gesellschaft können sich die Leistungen stark unterscheiden. Weiterhin ist es möglich, durch höhere Eigenbeteiligungen den Beitrag zu senken. Dies ist jedoch immer eine Abwägung im Einzelfall.
Da die Leistungen der PKV jedoch nicht gesetzlich festgelegt sind (wie in der GKV), können hier weitergehende Leistungen (Behandlungen, Medikamente) übernommen werden als in der GKV.
Unterschiede zwischen der PKV und der GKV
Es ist nicht möglich, hier einen kompletten und umfassenden Katalog der Unterschiede zwischen den genannten Versicherungsformen wiederzugeben. Es werden jedoch einige wesentliche Punkte dargestellt:
• In der PKV ist z.B. durch erhöhte Eigenbeteiligungen eine Reduzierung des Beitrags möglich.
• Alleinstehende und gut verdienende zahlen bei einem frühen Eintritt in die PKV oftmals deutlich niedrigere Beiträge als in der GKV
• Leistungen welche in der GKV nicht übernommen werden, sind oftmals in der PKV berücksichtigt (je nach Tarif und Vertrag)
• Mitglieder der PKV zahlen keine Praxisgebühr
• PKV Mitglieder können ihren Arzt frei wählen
• Die Leistungen der GKV werden durch das SGB V geregelt, die Leistungen der PKV regelt ein privatrechtlicher Vertrag
• Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind in der GKV familienversichert. In der PKV wäre ein extra Beitrag fällig.
Rückkehr in die GKV
Eine Rückkehr von der PKV in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierfür muss das Einkommen wieder regelmäßig die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreiten und der Versicherte darf nicht älter als 55 Jahre sein. Personen die von der Versicherungspflicht befreit wurden oder selbständig tätig sind, können von der PKV nicht zurück in die GKV wechseln. Dies ist nur möglich, falls sich die betreffende Person arbeitslos meldet.
Fazit
Die Private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen ist nicht immer für jeden Vorteilhaft. Für bestimmte Personengruppen können sich jedoch erhebliche finanzielle Vorteile ergeben.
Bevor man vorschnell einen Wechsel in die PKV vornimmt, sollte man sich gründlich informieren und einen Fachmann/Fachfrau hinzuziehen. Für viele könnte sich ein Wechsel in die PKV durchaus finanziell lohnen. Dies ist aber immer von den individuellen Voraussetzungen abhängig.
Thomas Mecke