A.S. Assekuranz Service Team
Private Krankenversicherung weltweit (PKV) / Kunden der privaten Krankenversicherung: Kunden der Allianz Krankenversicherung können zukünftig bei einem Tarifwechsel in das neue Tarifwerk (
AKTIMED) aufatmen, da die Allianz Krankenversicherung (
PKV) grundsätzlich keinen Tarifwechselzuschlag mehr erheben darf.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 23.Juni 2010 (
BVerwG, Urteil v. 23.06.2010 - 8 C 42.09)entschieden, dass dieser willkürlich angesetzte Tarifwechselzuschlag bei der Allianz Krankenversicherung (
PKV) ein klarer Verstoß gegen zwingendes Versicherungsvertragsgesetz darstellt.
Grundsätzlich empfehlen wir dem Kunden, dass eine Vertragsumstellung in einen neuen Tarif in der Regel kurzfristig einen Beitragsvorteil darstellt, aber zum einen meistens Leistungsnachteile bestehen und zum anderen langfristig eine überproportionale Beitragsentwicklung nach sich ziehen. Das trifft auf Tarife zu, die komplett neu kalkuliert wurden.
Es gibt Versicherer die ein "Neues Tarifwerk" offen auf das bestehende Tarifwerk kalkulieren. Grundsätzlich ist bei jedem privaten Krankenversicherungsunternehmen (
PKV) die Kalkulation auf den alten Tarifen aufgebaut, aber die neuen Tarife werden mit Leistungsreduzierungen oder neuen Leistungspunkten (
z.B. Beitragsfreistellung bei Pflegebedürftigkeit) kalkuliert und werden zukünftig unabhängig berechnet. Dadurch kann es bei den alten Tarifen zu einer Vergreisung kommen. Meisten ist es sinnvoller seinen bestehenden Tarif mit einem höheren Selbstbehalt zu versehen. Sollten Sie sich in einem Bausteintarif befinden, könnte man grundsätzlich Leistungen verändern, ohne den Tarif komplett zu verändern.
Bei Kompakttarifen, die seit mehreren Jahren der Trend sind (
kostengünstigere private Krankenversicherung - PKV), wird das schwieriger, da hier in der Regel der gesamte Tarif verändert werden muss. Sollten Sie ein Kunde der Allianz Krankenversicherung (
PKV) sein und vor längerer Zeit diesen Tarifwechsel vollzogen haben, besteht die Möglichkeit, diesen angesetzten Tarifwechselzuschlag, sofern Sie diesen unter Vorbehalt bezahlt haben nun zurückzufordern.
Grundsätzlich können auch diese Personen den Mehrbeitrag incl. Zinsen zurückfordern, die diesen Betrag anerkannt haben, da die Allianz Krankenversicherung (
PKV) aufgrund der Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist. Selbstverständlich gilt dass grundsätzlich nicht für einen Risikozuschlag, der wegen der Mehrleistungen des privaten Krankenversicherungstarifes aufgrund der Gesundheitsangaben angesetzt wurde.
Prüfen Sie genau die Umstellungsmöglichkeiten bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder lassen Sie einen
Experten für die private Krankenversicherung (PKV) diese Tarifumstellung überprüfen.