Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Private Krankenversicherung mit Hausarztprinzip

Autor: unisterpr | Erstellt am: 13.05.2011 | Gelesen: 780
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Leistungen und Einschränkungen

Eine private Krankenversicherung bietet in der Regel einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Versicherung. Zu den möglichen Vorzügen gehören Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus. Wer sich für einen Tarif mit Hausarztprinzip entscheidet, kann unter Umständen Geld sparen, muss jedoch bestimmte Bedingungen beachten. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über Leistungen und Einschränkungen von Hausarzttarifen.

Vor der Konsultation eines Facharztes steht für die meisten gesetzlich Versicherten zunächst der Gang zum Hausarzt an, da sie dort die Praxisgebühr für das jeweilige Quartal entrichten und sich Überweisungsscheine ausstellen lassen. Bei privaten Krankenversicherungen besteht die Wahl zwischen Tarifen mit freier Arztwahl und dem Hausarztprinzip.

Bei Hausarzttarifen müssen Versicherte zur Erstbehandlung generell den Allgemeinmediziner beziehungsweise bei Kindern den Facharzt für Kindermedizin aufsuchen. Mitunter ist schon im Antrag der jeweilige Hausarzt namentlich anzugeben, ein Wechsel des Arztes muss der Versicherung in solchen Fällen mitgeteilt werden.

Im Rahmen mancher Tarife wird das Hausarztprinzip lockerer gehandhabt und es ist lediglich die Erstbehandlung durch einen beliebigen Allgemeinmediziner vorgesehen. Außerdem bestehen häufig Ausnahmen in Bezug auf Behandlungen beim Augenarzt oder beim Gynäkologen, die keinen vorherigen Besuch beim Hausarzt erfordern. In Notfällen kann unmittelbar der Notfallarzt oder die Krankenhausambulanz aufgesucht werden.

Vorsicht ist bei Nichtbeachtung des Hausarztprinzips geboten, denn in solchen Fällen droht eine Leistungskürzung. Zwar übernimmt die Versicherung die Rechnung, allerdings nicht in voller Höhe. In der Regel liegt der erstattete Betrag dann bei 75 bis 80 Prozent. Dies betrifft auch Medikamente, Hilfs- oder Heilmittel. Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/..

GELD.de GmbH
Lisa Neumann
 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Geld - Versicherung & Vorsorge:
Wie man mit dem Tagesgeld das Beste für sich heraus holt!
Die Pflegereform 2012 / 2013 ist beschlossen
Dienstunfähigkeitsabsicherung von Beamten
Richtig planen für die Rente
Krankenzusatzversicherungen für Kinder
Pflegezusatzversicherung - heute schon an morgen denken
Die passende Krankenversicherung für Studenten
Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Private Krankenversicherung mit Hausarztprinzip”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.