Letztlich kann man als Verbraucher gegen Beiträge, die festgeschrieben sind nichts machen. Doch letztlich kann ein Vergleich der diversen Angebote den einen oder anderen finanziellen Vorteil bringen. Dies trifft natürlich auch auf die
Private Krankenversicherung zu. Doch wer als GKV Versicherter heute in die Private Krankenversicherung wechselt, der kann dies für die ersten 18 Monate auch erst einmal nur in den Basistarif tun.
Der Gewechselte zahlt zwar für die
Private Krankenversicherung letztlich deutlich weniger und wird auch nicht mehr nach seinem Einkommen veranlagt hinsichtlich der Beitragshöhe, doch hat letztlich auch für 18 Monate nicht mehr Leistungen (aber auch nicht weniger) als er zuvor auch in der GKV hatte. Erst nach diesen 18 Monaten ist es möglich aus dem Basistarif heraus in die regulären Tarife zu wechseln. Da man nun aber nicht weiß wie sich die Beiträge für die Private Krankenversicherung entwickeln werden, ist es zum Teil aus der Sicht vieler doch sehr riskant überhaupt über einen
Wechsel in die Private Krankenversicherung nachzudenken. Es gilt insbesondere die Angebote der Krankenkassen zu vergleichen und sich gegebenenfalls auch beraten zu lassen.
Dies trifft natürlich auf die
Altersvorsorge vor. Dabei gehören meist diejenigen, die in die
PKV wechseln können bzw. schon gewechselt sind nur in dem Fall zu den Begünstigen der Riester Rente, wenn diese den Status von einem Arbeitnehmer haben. Eine besondere Anlageform der Riester Rente ist seit 2008 nun die
Wohnriester. Die Wohnriester spricht dabei insbesondere diejenigen unter den Arbeitnehmern an, die noch nicht auf ein Haus gespart haben in irgendeiner anderen Form.