Private Krankenversicherung Basisinformationen
Private Krankenversicherungen (PKV) kann sich jeder Versicherungsnehmer frei aussuchen, muss im Gegenzug jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Im Gegensatz zu einer Gesetzlichen Krankenversicherung sind private Versicherungen nämlich nicht verpflichtet, alle Interessenten anzunehmen.
Nur diejenigen, die keiner Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, dürfen einen Antrag auf eine Krankenversicherung bei einer PKV stellen. Bei Arbeitnehmern entfällt diese Pflicht bei einem Einkommen von über 4.125,00 Euro. Automatisch befreit sind Freiberufler, Selbstständige und Beamte. Die Tatsache, dass der Personenkreis reduziert ist, liegt nicht zuletzt daran, dass die Versicherung mit einem privaten, zum Teil auch an der Börse operierenden, Versicherungsunternehmen geschlossen wird. Der Versicherungsnehmer muss deshalb grundsätzlich erst einmal in Vorkasse treten und die Rechnungen selbst bezahlen und sie dann bei der Versicherung einreichen. Diese Regelung entfällt aber beispielsweise bei großen Operationen oder Unfällen. Hier wird alles automatisch zwischen dem Krankenhaus und der Versicherung geregelt.
Doch nicht jeder, der nicht pflichtversichert ist, kann sich auch bei einer PKV versichern. So wie sich der Versicherungsnehmer die Versicherung selbst aussuchen kann, so kann diese ihre Versicherten auch selbst aussuchen. Jeder „Interessent" muss sich einer Gesundheitsprüfung in Form eines genauen Fragebogens unterziehen. Auf diesem Formular befreit man auch alle Ärzte für einen bestimmten Zeitraum von ihrer Schweigepflicht. Neben dem Gesundheitszustand sind auch das Alter und das Geschlecht ausschlaggebend für die monatlichen Versicherungskosten. Je älter man beim Einstieg in die PKV ist, desto höher ist auch der Beitrag. Frauen zahlen grundsätzlich einen höheren Beitrag als Männer. Ist man gesundheitlich vorbelastet, kann ein Risikozuschlag erhoben oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. Zudem hat die Versicherung die Möglichkeit Interessenten gänzlich abzulehnen.
Der Monatsbeitrag in einer privaten Krankenversicherung bemisst sich nicht prozentual am Einkommen, sondern wird auf Grundlage der gerade genannten Faktoren erhoben. Oft ist die PKV deshalb für Besserverdienende die günstigere Variante. Neben diesem Preisfaktor bietet die PKV weitere Vorzüge. Die Leistungen können individuell aus drei Bausteinen gewählt werden: Krankenhausversorgung, ambulante Versorgung und Zahnbehandlung. Man selbst kann wählen, in welchem der drei Bereiche man zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Chefarztbehandlung, in Anspruch nehmen will. Möchte man keine zusätzlichen Leistungen, wählt man den Basistarif, der sich in seinen Leistungen an denen der gesetzlichen Krankenkasse orientiert, aber etwa automatisch eine Auslandskrankenversicherung beinhaltet.Einen passenden tarif kann man über kostenlose Vergleichsrechner im PKV Vergleich ermitteln.
Private Krankenversicherungen bieten jedoch nicht nur Vollversicherungen an. Für Beamte werden Teilversicherungen angeboten, da diese einen Anspruch auf Beihilfe vom Land haben und sich nur für die fehlenden, meist 50, Prozent versichern müssen. Die private Zusatzversicherung kann auch von jedem gesetzlich Versicherten zusätzlich, beispielsweise für Zahnersatz, abgeschlossen werden.
R. Nuss