Private Krankenversicherung Angestellte
Angestellte und Arbeitnehmer in der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Versicherungspflichtig Beschäftigten, also
Angestellte und Arbeitnehmer, war bislang der Weg in die
Private Krankenversicherung (PKV) versperrt. Um in einer privaten Krankenkasse in den Genuss der umfassenden Leistungen gelangen zu können, musste eine
Wartezeit eingehalten werden, in der auf drei aufeinander folgenden Kalenderjahren ein Bruttoeinkommen von zuletzt mindestens 48.600 Euro nachgewiesen werden musste. Diese sogenannte "
Drei-Jahresfrist" Regelung in der
PKV für Angestellte wurde von der letzten Bundesregierung im Jahr 2007 eingeführt worden, um den Zustrom von gutverdienenden und gesunden Angestellten und Arbeitnehmern in die PKV zu erschweren. Die Abwanderung von zahlungskräftigen Mitgliedern aus den
gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in die private Krankenversicherung und damit die Gefährdung des Solidarprinzips im Gesundheitswesen veranlassten die stetige Anhebeung der
Versicherungspflichtgrenze von Anfangs 39.574 Euro auf aktuell 48.600 Euro.
Für das Jahr 2010 ist eine Anhebung der
Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz
JAEG, auf 49.950 Euro geplant. Doch nach Planung der neuen Schwarz-Gelben Koalition soll es dazu nicht mehr kommen. Im Gegenteil ist eine Herabsetzung der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf etwa 45.000 Euro, um auch Angestellten und Arbeitnehmern der Mittelschicht einen
Wechsel in die begehrte private Krankenversicherung zu ermöglichen. Nach den großen Einschränkungen, in dessen Folge die PKV Krankenkassen unter Kundenschwund und Kostensteigerungen litten, ist dies als Entgegenkommen zu werten. Zuletzt klagte der Verband privater Krankenversicherungen (PKV-Verband) über den eingeführten und nicht kostendeckenden
PKV-Basistarif und die Regelung der
Altersrückstellungen. Bei einem Krankenkassenwechsel konnten so Versicherte ihre angesparten Altersrückstellungen in die neue PKV mitnehmen, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Diese Änderung wird für einen großen Übertritt von Angestellten und Arbeitnehmern in die Private Krankenversicherung mit sich bringen.
Wechsel in die Private Krankenversicherung und Vergleich der PKV Tarife für Angestellte und Arbeitnehmer
Angestellte und Arbeitnehmer, die bereits in der privaten Krankenversicherung versichert sind, können einen Wechsel ihrer Krankenkasse lediglich unter Einhaltung der
Kündigungsfrist vornehmen. Eine Ausnahme bildet eine
Beitragserhöhung durch die PKV. Mit dem Zeitpunkt Eingangs einer Beitragserhöhung hat jeder Krankenversicherte ein sogenanntes
ausserordentliches Kündigungsrecht und kann auch ohne Einhalten der Kündigungsfrist die PKV wechseln. Eine Kündigungsfrist muss auch bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenkasse eingehalten werden. Zudem kommen die oben genannten Vorassetzungen zum tragen.
Ein Krankenversicherungswechsel sollte jedoch immer gut bedacht werden. Insbesondere im Alter ist ein Wechsel oft nachteilig und lohnt sich nicht. Unter Umständen kann sich ein PKV Wechsel bei jungen und gesunden Versicherungsnehmern sinn machen. Hier ist ein umfassender Vergleich der Tarife für die
Private Krankenversicherung für Angestellte zu empfehlen, um individuell passende und sowohl günstige als auch leistungsstarke Policen zu ermitteln. Hier sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Eine persönliche Beratung und Bedarfanalyse durch einen unabhängigen Versicherungsmakler ist kaum zu ersetzen und kann oftmals kostenlos und unverbindlich in Anspruch genommen werden.