
Bei der Privaten Krankenversicherung funktioniert die Berechnung des Tagegeldes nach Status. Das Krankengeld bzw. der Verdienstausfall, wird für Angestellte anders berechnet als für Selbständige. Freiberufler wie auch Beamte haben einen besonderen Status. Bei den Beamten ist es sehr einfach, denn der Dienstherr zahlt im Krankheitsfall die Bezüge ungekürzt weiter. Nur die Beihilfekürzungen im Krankenhaus sollten durch ein Krankenhaustagegeld berücksichtigt werden und zwar nach der zuständigen Beihilfereglung vom Bund oder den Ländern.
Bei den Freiberuflern kann das Tagegeld je nach Produktgeber auf der Basis vom Umsatz berechnet werden, hier sollte man aber genauer nachfragen, weil nicht jede
Private Krankenversicherung 100% vom Umsatz versichert. Die Berechnung des Tagegeldes ist dann: Umsatz / 365 Tage = maximales Tagegeld pro Tag. Ein
PKV Vergleich zeigt hier am schnellsten die Unterschiede. Selbständige mit Gewerbeanmeldung müssen ganz besonders auf diesen Aspekt der Berechnungsgrundlage achten, denn die Standard-Formel für Gewerbetreibende lautet: (Gewinn – Steuer) * 0,75 / 365 = max. Tagegeld pro Tag. Wer hier genauer hin schaut, erkennt dass nur 75% vom Netto versicherbar sind. Das ist insofern gefährlich, wenn kein Gewinn erwirtschaftet wurde. Die Konsequenz für den Verdienstausfall im Krankheitsfall ist dann 0,- Euro Leistung.

Besser als ein Krankentagegeld für Selbständige, ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Unterschied ist eklatant, denn satt dem Gewinn wird hier der Deckungsbeitrag als Berechnungsbasis herangezogen. Die Formel für eine Betriebsunterbrechung lautet: (Fixkosten + Gewinn) / 365 Tage = max. Tagegeld pro Tag. Wie man leicht erkennt, entsteht auch eine Leistungspflicht, wenn der Gewinn 0,- Euro beträgt, auch wird die Steuer nicht in Abzug gebracht. Bei den Angestellten wird die Lohnfortzahlung, wenn nicht gesondert vereinbart, für 42 Tage, das entspricht 6 Wochen, von dem Arbeitgeber gewährleistet, danach übernimmt die Krankenkasse bzw. die Krankentagegeldversicherung der PKV die Lohnfortzahlung. Die Formel für eine Private Krankenversicherung ist folgende: (Netto + Rentenversicherungspauschale + Beitrag für PKV und Pflegeversicherung) / 30 Tage = max. Tagegeld pro Tag.

Bei der GKV, der gesetzlichen Krankenkasse, wird der Verdienstausfall nach 6 Wochen mit 90% vom Netto bzw. mit 70% vom Brutto, der kleinere Wert von beiden ist der Zahlbeitrag, für nur maximal 78 Wochen geleistet. Aber Vorsicht! Der Verdienstausfall orientiert sich an der gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Personen die oberhalb der BBG verdienen, erhalten in der GKV damit einen geringern Verdienstausfall als der tatsächliche Nettoverdienst beträgt. Eine Zusatzversicherung ist hier eine unverzichtbare Ergänzung. Die Dauer der Lohnfortzahlung durch die GKV oder durch die PKV ist nicht unendlich, denn Schluss ist nach 78 Wochen bei der GKV oder spätestens nach ca. 6 bis 12 Monaten bei der PKV oder nach 2 Jahren bei der Betriebsunterbrechungsversicherung. Beide Versicherungssysteme (GKV und PKV) streben die Aussteuerung an, denn wenn ein Mensch seine Arbeitskraft für länger als 6 Monate verliert, liegt die Vermutung nahe das Berufsunfähigkeit vorliegt und sich damit der Leistungsträger ändert.
Holger DitzelCompare24 GmbH