Wechsel ist möglich!
Die privaten Krankenkassen müssen seit dem 1. Januar einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Wer bereits privat versichert ist, hat im ersten Halbjahr 2009 die Möglichkeit, in den Basistarif eines anderen Versicherers zu wechseln und dabei die Altersrückstellungen, die im Basistarif angefallen sind, mitzunehmen. Er ist danach aber für 18 Monate daran gebunden, informiert die Verbraucherzentrale.
Versicherten darf die Aufnahme in diesen Tarif nicht verweigert werden. Es dürfen auch keine Zuschläge aufgrund eines erhöhten gesundheitlichen Risikos erhoben werden. Der Beitrag für Einzelpersonen darf auch den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Derzeit liegt der durchschnittliche Höchstbeitrag bei rund 550 Euro. Privat Vollversicherte, die ihren Krankenversicherungsvertrag erst am 1. Januar 2009 begonnen haben, können künftig ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel der Versicherung bis zur Höhe des Basistarifs mitnehmen.
Nicht-Versicherte, die aus der
privaten Krankenversicherung Herhausgefallen sind und sich auch nicht als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse angeschlossen haben, müssen sich seit Januar wieder versichern. Wer bisher noch nie versichert war, wird dem Versicherungssystem zugeordnet, das seiner ausgeübten Berufstätigkeit entspricht. Selbstständige etwa werden der privaten Krankenversicherung zugeordnet.
Um in einigen Jahren etwaige Rückforderungen zu vermeiden, sollten Nicht versicherte ab Januar ihrer Versicherungspflicht nachkommen und sich einen passenden Versicherungsschutz suchen, rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
fn/vzbw