Die private Krankenversicherung kalkuliert anders als die Krankenkassen und dazu gehört das Kostendeckungsprinzip. Verbunden damit ist, dass sich die Monatsbeiträge für den privaten Krankenversicherungsschutz nicht am Einkommen des Versicherungsnehmers orientieren, sondern an den individuellen Risiken. Während die gesetzliche Krankenversicherung jeden unabhängig vom Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und dem aktuellen Gesundheitszustand aufnehmen, prüft die private Versicherungswirtschaft im Vorfeld die Risiken, auf deren Grundlage die Beiträge ermittelt werden.
Gesundheitsfragen – schummeln gilt nicht
Wer Antragsformulare für den privaten Krankenversicherungsschutz ausfüllen muss, kommt um die wichtigen Gesundheitsfragen nicht herum. Sie bestimmen die Beitragshöhe und naturgemäß müssen sie wahrheitsgetreu beantwortet werden. Wer diesen Vertragsbedingungen nicht nachkommt, um Kosten zu sparen, muss mit Leistungseinschränkungen rechnen oder gar einem Ausschluss vom Versicherungsschutz. In der Regel wollen die privaten Krankenversicherungen den Verlauf von Krankheiten über einen langen Zeitraum hinterfragen. Die PKV errechnet anhand der persönlichen Risiken den Beitragssatz, der darüber hinaus auch vom geforderten Leistungsanspruch beeinflusst wird. Grundsätzlich gilt: wer mehr von seinem privaten Krankenversicherungsschutz verlangt, muss auch höhere Kosten dafür tragen.
Privat krankenversichert ohne Gesundheitsprüfung?
Wer mit gesundheitlichen Risiken vorbelastet ist, kann die Gesundheitsfragen umgehen und den Basistarif wählen. Alle privaten Versicherer sind vom Gesetzgeber verpflichtet, jeden Antragsteller aufzugeben, ohne individuelle Risiken einzubeziehen. Darüber hinaus darf niemand aufgrund seines Alters, seines Geschlechts, oder anderer Risiken im seit dem 1. Januar 2009 geltenden Basistarif abgelehnt werden. In diesem Tarif werden Leistungen entsprechend denen der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten. Wer als Privatversicherer nicht in den Basistarif wechseln will, kann auch die Möglichkeit nutzen, die Leistungen aus dem bestehenden Tarif „abzuspecken". Konkret bedeutet dies, dass der Versicherte beispielsweise auf eine Chefarztbehandlung oder bei einer stationären Behandlung auf die Unterbringung in einem Einbettzimmer verzichtet.
Wechsel in die PKV – nicht jeder kann Volltarife nutzen
In der Regel können, Freiberufler und Selbstständige ausgeschlossen, nur Personen den Volltarif der privaten Krankenversicherung nutzen, wenn für die gesetzliche Krankenversicherung keine Versicherungspflicht besteht. Dies betrifft alle Beschäftigten, bei denen das Jahresbruttoeinkommen kontinuierlich über der festgesetzten Versicherungspflichtgrenze liegt. Seit Februar 2007 wird die für das jeweilige Jahr gültige Versicherungspflichtgrenze zugrunde gelegt, um von der Versicherungspflicht befreit zu werden. Dazu gehört das Erfüllen dieses Kriteriums in den drei vorangegangenen drei Jahren. Somit reicht ein einmaliges Überschreiten der Einkommensgrenze nicht aus, um sich privat in einem Volltarif absichern zu können. Wer alle erforderlichen Voraussetzungen für einen Wechsel zur PKV nicht erfüllt, kann als gesetzlich Versicherter den Schutz mit privaten
Krankenzusatzversicherungen ergänzen. Einige Kassen kooperieren mittlerweile mit der privaten Versicherungswirtschaft und bieten ihren Mitgliedern attraktive Rabatte.