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Private Krankenkasse GKV: Vergleich und Rechner gesetzliche Krankenversicherung

Autor: PKV-Vergleich | Erstellt am: 07.12.2009 | Gelesen: 797
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Versicherungspflichtige müssen sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Während die Leistungen von GKV zu GKV weitestgehend gleich sind, gibt es Unterschiede im Beitragssatz

Gesetzliche Krankenkassen: Vergleich und Rechner gesetzliche Krankenversicherung GKV
Gesetzliche Krankenkassen: Vergleich und Rechner gesetzliche Krankenversicherung GKV

Allgemeine Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)


Die gesetzliche Krankenkasse ist die Pflichtversicherung für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer und Angestellte, deren Einkommen nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet. Daneben sind freiberufliche Künstler über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert, weitere Freiberufler sowie Selbstständige können sich für die GKV entscheiden. Versicherungspflichtige Studenten können zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.
Rentner verbleiben üblicherweise in der GKV, wenn sie dort vor dem Eintritt des Rentenalters versichert waren.

Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen

Derzeit gibt es hunderte gesetzlicher Krankenkassen, darunter die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK) und die Ersatzkrankenkassen (EKK). Um sich einen Überblick über die vielen verschiedenen Krankenkassen zu verschaffen, sollte ein GKV Vergleich der Beitragssätze und Leistungen durchgeführt werden. Viele gesetzliche Krankenversicherungen bieten Zusatzleistungen an, um den Leistungskatalog der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu erweitern. Da die Preise für diese Zusatzleistungen im Ermässen der jeweiligen GKV lliegt, gibt es naturgemäß Preisunterschiede von Krankenkasse zu Krankenkasse.


Vorteile der GKV

Der größte Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der kostenlosen Familienversicherung; Kinder sowie der nicht verdienende Ehepartner werden unentgeltlich mitversichert. Ein weiterer Vorteil besteht im üblichen Abrechnunsverfahren, der Versicherungsnehmer legt seine Krankenkassenkarte vor und braucht nicht in Vorleistung zu treten; wer gerne eine Übersicht über die von ihm genutzten Leistungen und die dabei entstandenen Kosten erhalten möchte, kann freiwillig für den Erstattungstarif optieren. Im Ausland anfallende Kosten werden üblicherweise über diesen Weg beglichen.

Beitragssatz in der GKV

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse richten sich nach dem Einkommen; von diesem zahlt sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer einen derzeit einheitlichen Beitrag, des Weiteren können alleine vom Beschäftigten zu tragende Zusatzbeiträge erhoben werden.
Der größte Teil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich festgelegt, in einem kleinen Bereich können die Kassen zusätzliche Leistungen anbieten und auf diese Weise sowie über den Service miteinander konkurrieren.

Leistungen in der GKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen haben Anspruch auf kostenlose Heilbehandlung in Deutschland sowie in den Ländern, mit welchen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde; das sind neben allen Staaten der Europäischen Union einige weitere europäische Staaten. Für die meisten Leistungen zahlt der Versicherte heute einen gesetzlich festgelegten Eigenanteil, in einigen Fällen kann die Krankenkasse diesen durch ein besonderes Tarifmodell erlassen. Am bekanntesten ist das Hausarztmodell, wonach der Versicherungsnehmer sich verpflichtet, zunächst seinen Hausarzt aufzusuchen und sich von diesem bei Bedarf zu einem Facharzt überweisen zu lassen, im Gegenzug entfällt die Pflicht zur Zahlung der Praxisgebühr. Die Eigenbeteiligung ist grundsätzlich auf zwei Prozent des Bruttoeinkommens beschränkt, bei chronisch kranken Patienten sinkt die Belastungsgrenze um die Hälfte.

Wechsel der Krankenkasse

Einige Leistungen gehören nicht mehr zum Leistungskatalog der GKV, so werden die Kosten für Brillen nur noch für Kinder und Jugendliche übernommen, beim Zahnersatz leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur einen geringen Beitrag, welcher etwas höher ausfällt, wenn in den letzten zehn Jahren alle Kontolluntersuchungen vorgenommen wurden. Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist in der Regel nach einer mindestens achtzehnmonatigen Mitgliedschaft möglich; ein zusätzliches Wechselrecht besteht bei der Einführung von Zusatzbeiträgen.

Krankenkassen Rechner

Da der aktuelle Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenversicherungen bekannt ist, lässt sich auf Grundlage des Bruttoeinkommens der Beitrag einer GKV zuverlässig berechnen. Um den Beitrag nicht für jede Krankenkasse einzeln berehnen zu müssen, kann man einen GKV Rechner nutzen. Dieser führt eine sofortige Berechnung der Beiträge für alle gesetzlichen Krankenkassen und informiert zusätzlich über Besonderheiten und Zusatzleistungen des Anbietern.
 
 
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