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Frühpension - Frühruhestand
Mit 45 in Pension Mit 50 in PensionMit 55 in PensionSie möchten nicht bis zum Alter von 65, 66, 67 (vielleicht sogar 70) Jahren arbeiten wie es das gesetzliche Pensionssystem vorsieht? Wie kann man trotzdem schon mit 55 in „Pension" gehen? Die Lösung ist die finanzielle Überbrückung des Zeitraums bis zum tatsächlichen Pensionsantritt. Kapital wird für diesen Zweck angespart und anschließend in monatlichen Beträgen wieder ausbezahlt. Während der Ansparungs- und Auszahlungsphase wird das Kapital verzinst.
In der Praxis wird das Kapital in einer Fondgebundenen Lebensversicherung angespart und anschließend in monatlichen Beträgen ausbezahlt.
Beispiel:Herr Müller (Alter 35 Jahre) möchte mit 55 Jahren in der Vorruhestand treten. Herr Müller hat noch 20 Jahre Zeit (bis 55) sich einen Kapitalpolster aufzubauen um die 10 Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsanspruch (von 55 bis 65) finanziell zu überbrücken.
Hr. Müller muss sich folgendes überlegen:
Wieviel Geld möchte ich monatlich als Überbrückung ausbezahlt haben (Zeitraum 10 Jahre)?
Konkrete Zahlen:Hr. Müller spart 385,- EUR pro Monat in einer Fondsgebundenen Lebensversicherung bis zum Alter von 55 Jahren an (Annahme: 20 Jahre, 5% Verzinsung). Über die nächsten 10 Jahre bekommt Hr. Müller monatlich 1.500,- EUR ausbezahlt (Annahme: 10 Jahre, 3% Verzinsung).
Ergebnis:Für 385,- EUR im Monat kann Hr. Müller 10 Jahre früher in Pension gehen.
Zu berücksichtigen ist, dass die staatliche Pension niedriger ausfällt, da mit dem vorzeitigen Ruhestand Versicherungsjahre fehlen. Hier würde sich die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge als Ergänzung anbieten.
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FrühpensionJakob Walter