Privatärztliche Behandlung stammt aus dem Bereich private Krankenversicherung. Auch bei privaten Zusatzversicherungen stößt man auf diesen Begriff. Diese besondere Behandlungsart wurde damals in verschiedene Klassen aufgeteilt. Heute definiert man die privatärztliche Behandlung durch Ein- bzw. Zweibettzimmer oder eine Chefarztbehandlung.
Leistungen der privatärztlichen Behandlung
- Freie Arztauswahl
- Freie Krankenhausauswahl
- Einbettzimmer, Zweibettzimmer
- Untersuchung und Behandlung durch Spezialisten oder Chefarzt
Gesetzlich Versicherte und die Möglichkeiten einer privatärztlichen Behandlung
Von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nur die medizinisch notwendigen Leistungen zu erwarten. Ein- bzw. Zweibettzimmer oder eine Behandlung durch den Chefarzt wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht gezahlt. Um die privatärztliche Behandlung abdecken zu können, benötigt der gesetzlich Versicherte eine private Zusatzversicherung oder muss die Behandlung aus eigener Tasche bezahlen. Gesetzlich Versicherte, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) verdienen, können sich in der privaten Krankenvollversicherung versichern. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte ein Jahr lang über der JAE verdient. Die Lösung für den Gutverdiener ist ein Krankenversicherung Wechsel.
Krankenzusatzversicherung und ihre Leistungen
Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung kann ein gesetzlich Versicherter privatärztliche Leistungen beantragen. Bevor eine Zusatzversicherung eine Leistung übernimmt sind sogenannte Wartezeiten zu erfüllen. Bei Zahnersatzleistungen beträgt die Wartezeit in der Regel 9 Monate, bevor eine Leistung beansprucht werden kann. Auch Teilbereiche wie z.B. nur Zahnersatz oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung können separat abgeschlossen werden. Der Versicherte kann ganz nach seinen finanziellen Gegebenheiten den Versicherungsschutz frei gestalten. Bei Verbesserungen der finanziellen Situation können weitere Leistungen in den Vertrag integriert werden.