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Privat-Haftpflichtversicherung im Ausland

Autor: mrfinance | Erstellt am: 22.09.2008 | Gelesen: 5552
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Für Aufenthalte im Ausland, die über einen Zeitraum von drei Monaten hinausgehen, braucht man meist einen besonderen Versicherungsschutz.

Was Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung im Ausland beachten müssen

Steht ein längerer Aufenthalt im Ausland an, sollte man sich vor Reiseantritt die Frage stellen, ob die laufenden Versicherungen, die man in Deutschland abgeschlossen hat, auch im Zielland gültig sind. So braucht man zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt, der mehr als drei Monate dauert, eine besondere Auslandskrankenversicherung, die mehr Schutz bietet als eine, die nur für einen kurzen Urlaub abgeschlossen wird. Aber wie sieht es mit der Haftpflichtversicherung aus? Müssen auch hier Änderungen im Versicherungsschutz gemacht werden?

Dieses hängt ganz von der Dauer des Urlaubs sowie der Versicherungsgesellschaft ab. In der Regel bleibt der Schutz für ein Jahr bestehen. Dabei kann sich die Dauer je nach Anbieter allerdings unterscheiden und ist nicht selten von dem gewählten Tarif und der damit verbundenen Deckungssumme abhängig. So kann sich zum Beispiel bei ein und derselben Haftpflichtversicherung die Gültigkeit vom Auslandsschutz deshalb verändern, weil man einen Basis- oder Komfortschutz abgeschlossen hat. Bedeutend ist also immer das, was in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Haben Sie vor, länger im Ausland zu bleiben oder sogar Ihren Hauptwohnsitz dorthin zu verlegen, ist Ihr Versicherungsschutz in der Regel gefährdet und Sie sollten sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um eine schnelle Lösung zu finden. Dabei ist es in der Regel aber so, dass – solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland behalten – die Gültigkeitsfrist bei jeden Aufenthalt in Deutschland erneut von vorne anfängt, d.h. wenn Sie zum Beispiel zehn Monate im Ausland waren, für kurze Zeit wieder in Deutschland und dann erneut ins Ausland gehen, besteht der Schutz wieder für die Dauer von zum Beispiel einem Jahr. Die Gesamtzeit der Auslandsaufenthalte ist dabei dann zumeist unwichtig.

Sebastian Post
 
 
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