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Selbständige haben es heutzutage nicht gerade einfach, einen Kredit zu erhalten. Vor allem die Richtlinien des Terminus Basel II machen es den Gewerbetreibenden schwer, eine faire Finanzierung zu finden. Deshalb suchen Selbständige alternative Mittel und Wege, doch noch zu einem günstigen Kredit zu kommen. Eine Alternative zum herkömmlichen Bankkredit ist ein Policendarlehen.
Bei einem Policendarlehen beleihen Selbständige das eigene Geld der Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung, private Rentenversicherungen fondsgebundene Lebensversicherung). Dadurch entfällt das Kreditausfallrisiko und es werden keine Kreditsicherheiten benötigt. Vor allem bei kurzfristigem Kapitalbedarf ist die Beleihung der Lebensversicherung eine optimale Alternative.
Vorteile eines Policendarlehens für Selbständige:
- teilweise erheblich niedrigere Zinsen als beim herkömmlichen Bankkredit
- Zinsfestschreibungen möglich
- keine Bonitätsprüfung
- Altersvorsorge und Todesfallschutz bleiben erhalten
- flexible Rückzahlungsmöglichkeiten
- Sondertilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung
- Anspruch auf Schlussüberschüsse bleibt bestehen
- Kein Schufa-Eintrag
Das Policendarlehen ist ein endfälliges Darlehen, während der Laufzeit werden also nur die Zinsen getilgt. Läuft das Policendarlehen bis zum Versicherungsablauf, wird das Darlehen von der Ablaufleistung abgezogen. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, das Darlehen nach sechs Monaten vollständig abzulösen.
Zweitmarktanbieter
War es bis vor einigen Jahren nur möglich, sich hinsichtlich eines Policendarlehens an die eigene Versicherung zu wenden, gibt es mittlerweile Zweitmarktanbieter, die in der Regel flexibler sind und zudem deutlich günstigere Konditionen bieten als die Assekuranzen.
Steuerliche Behandlung
Im Prinzip sind Policendarlehen nicht steuerschädlich. Allerdings sollte darauf geachtet werden - dies gilt auch für Altverträge, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden-, dass die Kosten aus dem Policendarlehen (Zinsen) nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, da ansonsten der gesamte Versicherungsvertrag steuerschädlich wird. Werden dagegen private Anschaffungen (selbst genutzte Wohnimmobilie, etc.) mit dem besicherten Darlehen finanziert, greift der Sonderausgabenabzug. Auch die steuerlichen Vorteile für die Altersvorsorge bleiben bestehen.
Die Assekuranz ist zur Anzeige gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, wenn das Policendarlehen 25.565 Euro übersteigt. Dann prüft der Fiskus, ob eine steuerschädliche Verwendung des Policendarlehens vorliegt. Sollten Zweifel aufkommen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen bzw. Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt zu halten.
Alle Informationen rund um dieses Thema finden interessierte Leser auf den Seiten des Fachportals Lebensversicherung-verkaufen.net.
Daniel Franke