Nach Bekanntwerden der Preiserhöhungen bei den Tarifen für private Krankenversicherungen, werden nun weiteren Beitragserhöhungen bekannt. In den ersten Meldungen ging es vorwiegend um die massiven Beitragssteigerung bei den Versicherern Central und ARAG. Bei der Central steigen die Beiträge demnach
durchschnittlich um 12,9 Prozent, in einzelnen Tarifen sind sogar Preissteigerungen von bis zu 40 Prozent zu erwarten.
Das Analysehaus Franke & Bornberg weist jetzt jedoch darauf hin, dass auch bei anderen Versicherern, wie der AXA, der Continentale oder der Allianz die Beitrage teilweise erheblich angehoben werden. So sind Erhöhungen zwischen 15 und 20 Prozent keine Seltenheit.
Obwohl das Ausmaß der Preiserhöhungen selbst Analysten überrascht, war mit höheren Beitragsanpassungen zu rechnen. Denn die einzelnen Versicherer haben sich mit den sogenannten Einsteigertarifen verkalkuliert. Bei der Central ist dies besonders gut ersichtlich, dort sind die höchsten Preissteigerungen bei den Tarifen des Ecoline-Modells zu finden.
Wie kommen die Steigerungen zustande?
Die Versicherungsgesellschaften haben in den letzten Jahren mit den Einsteigertarifen viele Neukunden geworben. Diese Tarife sind besonders günstig, bieten allerdings auch geringere Leistungen an. Aus diesem Grund haben die Versicherungen darauf spekuliert, dass eine große Anzahl der Neukunden in höherwertige Tarife wechseln würden. Allerdings ist diese Entwicklung ausgeblieben. Den Versicherungsgesellschaften sind dadurch Mehrkosten entstanden, die nun auf die Kunden umgelegt werden. Zusätzlich gibt es eine große Anzahl an sogenannten Nichtzahlern. Diese Versicherten zahlen seit mindestens drei Monaten keine Versicherungsbeiträge. Zwar können sie daher auch keine normalen Leistungen in Anspruch nehmen, im Notfall ist die Krankenversicherung dennoch verpflichtet, für die entstehenden Behandlungskosten aufzukommen.
Was können Versicherte unternehmen?
Prinzipiell haben Sie als Versicherter bei einer Beitragsanpassung nach oben die Möglichkeit das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und den Anbieter zu wechseln. Da es jedoch meist nicht möglich ist, die Altersrückstellungen zu übertragen, ist diese Möglichkeit gerade für ältere Versicherte ein Verlustgeschäft. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit in einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter zu wechseln. Dabei bleiben Ihnen die Altersrückstellungen erhalten. Wollen Sie dennoch den Anbieter wechseln, empfiehlt sich ein
genauer Tarifvergleich, um eine günstige und leistungsstarke Versicherung zu finden.
J. Wellisch