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PKV-Beitragserhöhung 2009 - Sonderkündigungsrecht nicht vergessen!

Autor: leadservice24 | Erstellt am: 04.12.2008 | Gelesen: 5910
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - In den letzten Jahren war es fast schon traditionell, dass zum Jahresanfang die Kosten für die eigene private Krankenversicherung gestiegen sind.

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In den letzten Jahren war es fast schon traditionell, dass zum Jahresanfang die Kosten für die eigene private Krankenversicherung gestiegen sind. Dies wird höchstwahrscheinlich auch Anfang 2009 wieder so sein, denn die Gesundheitsreform wird die Kosten für die Versicherten ansteigen lassen. Konkret liegt dies hauptsächlich am neuen Basistarif, dessen Kosten die zu erwartenden Beiträge übersteigen werden, was insgesamt zu einer Belastung für alle Versicherten wird.

Wer also in den nächsten Tagen eine Ankündigung der Beitragserhöhung erhalten wird oder diese bereits erhalten hat, hat die Möglichkeit, bis zu 4 Wochen nach erhalt den Krankenversicherungsanbieter zu kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Kündigung wirksam, was in diesem Fall meistens der 01.10.2009 sein dürfte.

Es kann dabei durchaus sinnvoll sein, die Kündigung vorzunehmen und sich noch in diesem Jahr nach einem günstigen Anbieter umzuschauen, da ab 2009 ein Umstieg auf eine andere private Krankenversicherung mit Prämienaufschlägen einher gehen kann. Wer also einen günstigen Versicherer findet, sollte sich ernsthaft überlegen, einen Wechsel anzustreben.

Momentan steht die PKV in Deutschland vor einem großen Umbruch, so dass man oftmals nicht genau weiß, wie sich das Ganze entwickeln wird. Aus diesem Grund sollte man sich möglichst schnell nach einem möglichst günstigen Versicherungsangebot umsehen, um so zumindest aktuell in Bezug auf die Beiträge die Nase vorn zu haben.

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Christian Brokof
 
 
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