Mit dem Jahreswechsel hat sich auch in der privaten Krankenversicherung einiges geändert. So lässt sich 2012 aufgrund des im Jahre 2010 eingeführten Bürgerentlastungsgesetzes ein deutlich höherer Satz der Beiträge zur PKV steuerlich geltend machen. Auch der Zuschuss für Arbeitnehmer zur privaten Krankenversicherung durch den Arbeitgeber hat eine leichte Erhöhung erfahren.
Steuerliche Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung 2012
Seit Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes 2010 können Versicherte der privaten Krankenversicherung nun deutlich mehr Beiträge und Kosten steuerlich geltend machen als noch zuvor. Zuvor war es nur begrenzt möglich, Beiträge steuerlich abzusetzen. Nun ist dies in vollem Umfang möglich, jedoch nur bis zum Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie hoch dabei die anzurechnenden Kosten ausfallen, wird in der sogenannten Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung festgelegt. Jeder Versicherte erhält daher am Jahresende eine Bescheinigung von seinem Krankenversicherer, auf welcher der maximale anzurechnende Betrag zur
Private Krankenversicherung Steuer 2012 aufgeführt ist. Wer einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt hat, hat jedoch unter Umständen das nachsehen, da eine Selbstbeteiligung nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies liegt daran, dass eine Selbstbeteiligung nur dann fällig wird, wenn ein Leistungsfall eintritt und eine SB daher nicht als Beitragskosten, sondern als Gesundheitskosten anzusehen ist.
Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung 2012
Mit dem Jahreswechsel ist auch der Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil 2012 gestiegen. Grund dafür ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2012, an welcher sich der Arbeitgeberanteil maßgeblich orientiert. Berechnet wird dieser über den Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser beträgt 7,3 Prozent für den Arbeitgeber und 8,2 Prozent für den Arbeitnehmer. 7,3 Prozent vom maximalen Einkommen von 3.825 Euro im Monat sind 279,23 Euro. Dies ist auch der maximale Beitrag, der vom Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung bezuschusst wird.
Christoph Hanenkamp
Asenta GmbH