Die Rechtsanwälte aus Balingen, Tübingen, Reutlingen und Stuttgart bieten effektive Hilfe bei Baupfu
Laut einer DEKRA-Studie zu "Baumängeln an Wohngebäuden" aus dem Jahr 2008 stiegen die Baumängel bei Neubauten vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2007 um unglaubliche 102%. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Der Bericht lässt erkennen, dass die meisten Schäden in der Roh- und Ausbauphase der Bauperiode entstehen. Die dann anfallenden Kosten für die Mängelbeseitigung und deren Folgen belaufen sich durchschnittlich auf über 40.000 Euro brutto. Stand dem Bauherrn von vorn herein ein sehr begrenztes Budget zur Verfügung, sprengen diese Kosten oft seinen finanziell möglichen Rahmen.
Ein großes Problem hierbei ist, dass viele Schäden, vor allem bei der Bauphysik, erst nach Jahren bemerkt werden. Wenn sie überhaupt entdeckt werden. Hier sind Mängel in allen Bereich zu verzeichnen, besonders häufig treten sie jedoch bei Wärme- und Feuchteschutz, Schallschutz und im Bereich der Luftdichtheit auf. Dies äußert sich dann zum Beispiel in Hausschwämmen, Pilzbefall, erhöhtem Wärmeverlust des Hauses oder in einer komplett fehlenden Trittschalldämmung.
Ein Mangel besteht, wenn die zuvor vertraglich geregelte Bauleistung in negativem Sinne vom Vertrag abweicht. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch ist die Baufirma eigentlich dazu verpflichtet, ein mangelfreies Bauwerk an den Bauherrn abzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein und der Schaden wird innerhalb der Gewährleistungsfrist von fünf Jahren bemerkt, hat der Hauseigentümer das Recht, den Bauunternehmer aufzufordern, die Schäden zu beheben. Leider sieht die Realität da meistens ganz anders aus.
Oftmals weigert sich das entsprechende Unternehmen, die selbstverschuldeten Mängel auf eigene Kosten auszubessern. In solch einem Fall kann der Bauherr einen Rechtsanwalt einschalten, der auf Baurecht spezialisiert ist. Dieser versucht dann, die Schadensersatzansprüche bei der entsprechenden Firma geltend zu machen. Viele Anwaltskanzleien bieten dem Hausbesitzer zusätzlich qualifizierte Sachverständiger an, die das Haus nach vorhandenen Baumängeln absuchen und diese dann detailliert in ihrem Gutachten aufzeigen. So ein Gutachten hätte dann natürlich auch, falls die Baufirma sich beharrlich weigern würde, den Schaden auszubessern, vor Gericht Gültigkeit.
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