Dass die Arbeitskraft des Menschen schützenswert ist, das erkannte Otto von Bismarck schon zu Kaiserzeiten recht früh und baute die deutschen Sozialversicherung auf. Mit eingebracht wurde auch die Unfallversicherung. Diese sollte die Arbeitskraft des Menschen in der Hinsicht schützen - und dies gilt noch heute - wenn es bei der Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit oder zu der Arbeit hin zu einem Unfall kam.
In der Praxis heißt dies, dass die Unfallversicherung dann greift, wenn es zu Fuß, mit der Bahn, mit dem Flugzeug, mit dem Auto und hoch zu Roß (war früher häufiger als heute das Transportmittel für den Weg zur Arbeit) es zu einem unvorhergesehenen Ereignis kam. Allerding greift die gesetzliche Unfallversicherung nur dann, wenn es sich um den direkten Weg zur Arbeit handelt (hierunter fällt allerdings auch, wenn die direkte Verbindung zur Arbeit durch eine Sperrung nicht befahrbar ist und der Arbeitnehmer eine Umleitung fahren musste, auf dem es schließlich zum Unfallereignis kam). Wurde der Arbeitnehmer dann durch diesen Unfall schwer verletzt, dann greift die Unfallversicherung in der Form ein, dass er auch Pflegeleistungen erbringt.
Diese sehr reichhaltigen Pflegeleistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung werden dann solange durch die Träger gezahlt, solange der Arbeitnehmer nicht arbeiten gehen kann. Wenn der Arbeitnehmer durch dieses Unfallereignis dann auf Dauer arbeitsunfähig werden sollte, ist es sogar so, dass die Unfallversicherung außer den Pflegeleistungen auch noch eine kleine Rente zahlt, für den Fall, dass der Betroffene privat hierfür keine Vorsorge treffen konnte. Zum Beispiel in Form von einer
Berufsunfähigkeitsversicherung.