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Pensionszusage - Quo vadis?

Autor: WK-Rofner | Erstellt am: 13.09.2010 | Gelesen: 463
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Flexible Strategien und Argumente zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen
Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen
Rosenheim, 13.09.2010. Flexible Strategien und Argumente zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen bieten die Spezialisten der Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen. Speziell im Hinblick auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sollten Geschäftsführer und Steuerberater über Wege aus der Pensionszusage nachdenken.

Pensionszusagen bergen angesichts der aktuellen Gesetzesnovellen zahlreiche Risiken für Unternehmen und stehen deshalb unter besonderem Druck. In der Praxis stellt der der baV Spezialist Werner Rofner immer wieder fest, dass viele Pensionszusagen weder mit der aktuellen Rechtsprechung übereinstimmen und zudem auch oft noch unklar formuliert sind.

Neben den negativen Folgen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden dem Arbeitgeber z.B. durch die Familiengerichte um­fangreiche Verfahrenspflichten im Rahmen des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes auferlegt, erklärt Rofner, die nicht nur kost­spielig sondern auch sehr verwaltungsaufwendig sind. Dem Unternehmen erwachsen darüber hinaus bei unzureichender Rückdeckung der Versorgungsverpflichtungen unkalku­lierbare Risiken aus dem Eintritt biometrischer Risiken, wie z. B. Tod oder Invalidität.

Zusätzliche Risiken entstehen insbesondere bei Gesell­schafter-Geschäftsführern bei einer wirtschaftlichen Schieflage der Gesellschaft, die einen Verlust der betrieblichen Altersver­sorgung bewirken kann. Deshalb erfreut sich die Auslagerung von Pensions­zusagen auf einen Pensionsfonds der­zeit einer besonderen Beliebtheit.

Handlungsbedarf für viele Unternehmer

Handlungsbedarf besteht besonders für kleine und mittelständische Unternehmen mit einer geringen Ei­genkapitalquote sowie Unternehmen, die über den Ver­kauf bzw. die Weitergabe des Unternehmens im Fami­lienverbund nachdenken. Für Gesellschafter-Geschäfts­führer besteht besonderer Handlungsbedarf: Sie sind in besonderem Maß von der betrieblichen Altersversorgung abhängig, da sie in der Regel keine Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Aus die­sem Grund empfiehlt Werner Rofner, Gesellschafter-Geschäftsführern recht­zeitig über die Sicherung der eigenen Versorgungsan­sprüche bei wirtschaftlichen Problemen ihres Unter­nehmens nachdenken.

Für das Auslagern von Pensionszusagen in Pensionsfonds sprechen zahl­reiche Argumente wie die Verbesserung der Insolvenzsicherheit des Pensions­anspruchs, Kapitalrückfluss im Todesfall und steuerfreie Kapitalansammlung im Pensionsfonds.

Unternehmen profitieren von zahlreichen weiteren Vorteilen

Die Auslagerung bringt den Unternehmen zahlreiche weitere Vorteile mit sich. So profitiert die Gesellschaft von verbesserten Bilanzkennzahlen und Kreditkonditionen, reduziert den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Abrechnung von Rentnerbeständen und vermeidet die negativen Konsequenzen des neuen Versorgungsaus­gleichsgesetzes. Darüber hinaus führt das Auslagern zu umfangreichen Steuerstundungseffekten. Während bei einer Direktzusage lediglich Betriebsausgaben in Höhe der Zuführung zur Pensionsrückstellung nach § 6a EStG entstehen, ermöglicht die Auslagerung eine Berücksichti­gung des Pensionsaufwands in realistischer Höhe.

Unterstützung durch Spezialisten

In der Praxis fühlen sich eine Großzahl an Geschäftsführern bestens abgesichert und haken das Thema Altersvorsorge gedanklich ab. Die Bemühungen von Finanzberatern, das Konzept zu überprüfen wehren Sie in der Regel erfolgreich ab. Sie sind im Glauben, der Steuerberater habe alles im Griff und alles sei bestens. Doch die Realität meist sieht anders aus. Bei Pensionszusagen sind nicht nur steuerliche Aspekte zu beachten. Ein ebenso, wenn nicht größer Anteil betreffen das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht bis hin zum Insolvenzrecht und dies kann in der Regel der Steuerberater nicht leisten. Deshalb kooperiert die Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen mit einem Pool an qualifizierten Rechtsberatern und erarbeitet in Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Vertreter eine haftungssichere und maßgeschneiderte Pensionslösung.

Kontakt:
Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen
Inhaber Werner Rofner
Oberaustrasse 34
83026 Rosenheim

Tel.: 0700 – 0700 1230 (12ct/min)
Fax: 0700 – 0700 1231 (12ct/min)
E-Mail: presse@wk-rofner.de
www.wk-rofner.de

 
 
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