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Ordnung, Politik und Recht als das magische Dreieck

Autor: emgo1 | Erstellt am: 19.01.2011 | Gelesen: 507
Kategorie: Politik - Gesellschaft & Soziales | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die Grundlagen der Gesellschafts-, Kultur-, Staats- und Wirtschaftspolitik

echt ist Ordnung. Ordnung bedeutet systematische Einheit. Ordnung hat eine Funktion, und zugleich einen Wert an sich. Ohne Ordnung würde Nichts passieren. Recht ist normative Politik. Politik ist jenes menschliche Handeln, das auf die Herstellung allgemeiner Verbindlichkeiten, vor allem von allgemein verbindlichen Regelungen und Entscheidungen, in und zwischen Gruppen abzielt. Damit gewinnt dieses magische Dreieck seine Substanz. Diese Bedeutung für Philosophie, Politik und Recht wird nun in der Reihe LawLeaks veröffentlicht.

Allgemeine Verbindlichkeit, zentraler Wert

Die allgemeine Verbindlichkeit, die allgemein verbindlichen Regelungen und Entscheidungen sind das Ergebnis, ja das Ziel der (Rechts-) Ordnung und als solches denknotwendig für die ordnende Politik. Somit ist (Rechts-) Ordnung an sich der zentrale Wert der Politik. Um (Rechts-) Ordnung zu schaffen, zwischen den Menschen, Lagen und Dingen wurde Politik eigentlich erdacht. Die (Rechts-)Ordnung ist auch die „Wasserscheide" zwischen Freiheit und Unfreiheit. Das Fehlen von (Rechts-) Ordnung bedeutet nicht grenzenlose Freiheit, sondern grenzenlose Willkür.

Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt, Staatszeit

(Rechts-) Ordnung ist aber auch konditional von ihren Rahmenbedingungen abhängig. Das jeweilige Staatsvolk, Staatsgebiet, die jeweilige Staatsgewalt und Staatszeit verlangen nach einer spezifischen (Rechts-) Ordnung, ja bringen eine spezifische (Rechts-) Ordnung hervor. Über die Jahrtausende der Politischen Geschichte, die zugleich Rechts- und Wirtschaftsgeschichte ist, haben sich die (Rechts-) Ordnungen verändert. Jede (Rechts-) Ordnung ist anders, jede (Rechts-) Ordnung ist spezifisch. Es gibt die eine (Rechts-) Ordnung nicht, aber die Gesamtheit der (Rechts-) Ordnungen ergibt die eine (Rechts-) Ordnung. Und das ist kein Widerspruch, sondern Realität in einem ganzheitlichen Zusammenhang.

Sektoren Staat, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft

Politik als (Rechts-) Ordnung, das heißt als ein Tun und Unterlassen, findet keineswegs in einem luftleeren Raum statt. Sie bedarf vielmehr eines Resonanzbogens. Diesen Resonanzbogen sind im modernen Wirtschafts- und Wohlfahrtsstaat die Sektoren Staat, Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft. Diese Sektoren fassen in sich alle Bereiche zusammen, in denen nach (Rechts-) Ordnung verlangt wird, ja, in denen (Rechts-) Ordnung passiert.

Interdependenz und Expansion

Die (Rechts-) Ordnungen des Staates, der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft stehen heute nicht nebeneinander, sondern sind miteinander verwoben und damit interdependent. Diese Interdependenz hat in den modernen Gesellschaften zu einer wahren Expansion der Politik und damit des Rechts geführt. Innerhalb der einzelnen Sektoren kam es zu einer Durchdringung und Verdichtung, indem immer weitere Bereiche durch Politik, das heißt durch die (Rechts-) Ordnung, bestimmt worden sind. Das freie Spiel der staatlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Kräfte wurde durch Ordnungspolitik ersetzt.

Recht als Form der Politik

Im modernen Rechtsstaat ist Recht „die Form" der Politik. Verwaltungshandeln als Ausdruck der Politik kann nach dem verfassungsrechtlichen Legalitätsprinzip nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Denklogisch kann so rechtsstaatliche Politik nur Platz greifen, wenn sie sich innerhalb der Sektoren Staat, Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft wiederum auf vorhandenes Recht bezieht. Die Verfassung, die Bundes- und Landesgesetze oder Verordnungen sind bei der Rechtssetzung daher denklogisch vorausgesetzt.

Generell-abstrakt, individuell-konkret

Das Recht tritt uns in den Formen der generell-abstrakten (Gesetze und Verordnungen) und individuell-konkreten Normen (Verträge, Urteile und Bescheide) entgegen. In Phasen der Zeitenwende treten aber auch immer wieder Mischformen, wie zum Beispiel Beschlüsse von Landesausschüssen auf, die einer eingehenden Analyse zur richtigen Einordnung bedürfen. Als Zeitenwende sind in der neueren österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte etwa die Konstruktionsphase des demokratisch-republikanischen Systems 1918-1920, die Übergangsphase 1933/34 vom demokratisch-republikanischen System zum ständisch-autoritären System; die Übergangsphase 1938 vom ständisch-autoritären System zum nationalsozialistisch-totalitären System und die Rekonstruktionsphase des demokratisch-republikanischen Systems 1945 hervorzuheben.

Autor: Dr. Fritz Simhandl, Autor Fleedstreet

 
 
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