Online Shop
Die Glanzzeit der riesigen Kaufhäuser ist vorbei: Shopping Center haben sie großteils verdrängt. Der Versandhandel dagegen blüht und gedeiht mehr denn je. Kamen früher in regelmäßigen Abständen mehrere Hundert Seiten dicke Kataloge ins Haus, so hat das Internet inzwischen auch hier das Einkaufen revolutioniert: Jedes Versandhaus hat seinen eigenen
Online Shop. Der Versandhandel dagegen blüht und gedeiht mehr denn je. Kamen früher in regelmäßigen Abständen mehrere Hundert Seiten dicke Kataloge ins Haus, so hat das Internet inzwischen auch hier das Einkaufen revolutioniert: Jedes Versandhaus hat seinen eigenen Online Shop.
Eines dieser erfolgreichen Versandhäuser ist der Universal Versand. Auch wenn er ein äußerst breites Angebot hat, so liegt einer der Schwerpunkte eindeutig auf der Technik. Computer und Foto, Handys und Telekommunikation, TV und Audio, Konsolen und Videospiele sind die eine Sache. Neben der Unterhaltungselektronik hat auch die Technik für den Haushalt einen großen Stellenwert.
Der Online Shop von Universal Versand enthält unter anderem auch Küchengeräte, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellenherde, Kaffeemaschinen und vieles mehr – alles Markengeräte zum kleinen Preis. 10, 20, 30 und mehr Prozent kann man im Online Shop von Universal Versand bei Produkten aus der Rubrik „Schnäppchen" sparen. Hier gibt es Technik mit Verpackungsmängeln, die aber sonst voll funktionsfähig ist – aber natürlich nur, solange der Vorrat reicht. Alle diese Sonderangebote haben ebenfalls 3 Jahre Garantie.
Der Online Shop bietet aber nicht nur Produkte zu einem besonders günstigen Preis an, es gibt außerdem die Möglichkeit zur Teilzahlung. Unbürokratisch, ohne bankübliche Kreditgebühren und ohne jegliche Kosten fallen in den ersten beiden Monaten außerdem keine Zinsen an. Zusätzlich kann direkt im Online Shop ein Ratenschutz abgeschlossen werden: Gegen 0,95 Prozent des offenen Saldos vom Vormonat ist man gegen Zahlungsunfähigkeit wegen z. B. Jobverlust, Krankheit, Unfall, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit auf bis 6.000 Euro – bei Ableben sogar bis 12.000 Euro – geschützt.
Peter Arbacher