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Oldtimerversicherung

Autor: paceo | Erstellt am: 26.10.2010 | Gelesen: 808
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Wie versichert man richtig seinen lieben Oldtimer?

Oldtimerversicherung
Oldtimerversicherung
Um eine Oldtimer-Versicherung abschließen zu können, müssen bestimmte Vorrausetzungen erfüllt sein. Als erstes ist die Frage zu stellen, was ein Oldtimer überhaupt ist. Ein Oldtimer ist ein Kraftfahrzeug, was auf Grund seines Alters, seines überdurchschnittlichen Erhaltungszustandes und seiner Verwendung als nicht mehr handelsüblich zu betrachten ist. Treffen diese Dinge zu, dann kann man von einem Oldtimer ausgehen.

Wer eine Oldtimerversicherung abschließen möchte, muss sein Fahrzeug außerdem in Deutschland zugelassen haben. Außerdem muss sich das Kraftfahrzeug im Originalzustand befinden, mit Originalbauteilen ausgerüstet sein oder durch passende Austauschteile restauriert worden sein. Wurden zeitgemäße Veränderungen an der Ausrüstung vorgenommen, so dürfen diese die Originalität des Fahrzeuges nicht beeinträchtigen. Wiederum sind Veränderungen, die durch den Umweltschutz oder der Sicherheit des Fahrzeuges begründbar sind, zulässig. Im Gegensatz zu normalen KFZ- Versicherungen muss bei einer Oldtimer-Versicherung das betreffende Fahrzeug in einer abschließbaren Garage abgestellt sein. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften wird eine maximale Fahrleistung von 8.000 km im Jahr angesetzt. Der Versicherungsnehmer muss auf jeden Fall auch der Halter des Fahrzeuges sein und somit das zu versichernde Fahrzeug auf ihn zugelassen sein. Es darf nur privat genutzt werden, was unter anderem auch für Zugmaschinen und LKW gilt. Diese Fahrzeuge dürfen generell nicht der ursprünglichen Nutzung unterliegen. Auch Traktoren dürfen in der Landwirtschaft nicht einmal gelegentlich eingesetzt werden. Die Oldtimer Versicherung versichert ausschließlich nur Fahrzeuge, die der privaten Nutzung unterliegen.

Der Oldtimer sollte außerdem nicht der alltäglichen Nutzung unterliegen.

  • Bei einer Oldtimer Versicherung muss der Versicherungsnehmer, im Gegensatz zur normalen KFZ- Versicherung, mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Es ist notwendig, dass ein Gutachten bzw. Kurzbewertung der Firma Classic Data, Olditax, der Dekra oder des TÜV- Rheinland vorgelegt wird. Dieses Gutachten muss innerhalb von sechs Wochen nach der Zulassung des Fahrzeuges eingereicht werden.
  • Für ein Fahrzeug, was älter als 30 Jahre ist und ein rotes Dauerkennzeichen führt, kann das Gutachten entfallen, wenn nur der Abschluss einer Haftpflichtversicherung erwünscht ist. In diesem Fall muss der Zustand und die Originalität durch aussagekräftige Fotos belegt werden. Es werden dabei jeweils ein Foto der Seiten-, Front-, Rück- und der Heckansicht sowie vom Motor-, Innen- und Kofferraum benötigt.
  • Trägt der Oldtimer ein Saisonkennzeichen, dann ist eine Versicherung ausschließlich über die Wintermonate nicht durchsetzbar. Außerdem ist eine Vollkasko nur in Verbindung mit einer KFZ- Haftpflichtversicherung möglich.
  • Für Oldtimer besteht generell kein Versicherungsschutz über die Oldtimer Versicherung, wenn diese auf Rennstrecken gefahren werden.

Die meisten Versicherungsgesellschaften beschränken ihren Versicherungsschutz für Oldtimer Versicherungen auf folgende Staaten: Andorra, Dänemark, Belgien, Deutschland, Finnland, Estland, Großbritannien, Frankreich, Luxemburg, Irland, Kroatien, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Österreich, Portugal, Schweiz, Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Spanien und Ungarn.

Bei einem Vorhaben oder einem Abschluss einer Oldtimer Versicherung sollte man diese Voraussetzungen unbedingt beachten und auch einhalten. Schließt man eine Oldtimerversicherung ab und hält sich nicht an das Kleingedruckte, verliert man schnell im Schadensfall den Versicherungsschutz. Also sollte man vor dem Unterschreiben des Versicherungsvertrages unbedingt auch das Kleingedruckte lesen um bei einem Schaden keine unliebsamen Sachen zu erleben.

 
 
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