Start Teil 2Die 3 volkswirtschaftlichen elementaren Produktionsfaktoren (Neu: Wissen):
Die 3 volkswirtschaftlichen Bereiche (Erwerbs-wirtschaftlich öffentlich + privat, BIP):
Primär Sektor: Die Unternehmen: Beschaffung, Herstellung, Absatz weltweit
Sekundär Sektor:Der Staat: Börse, Kapital-Markt, Versicherungen
Tertiär Sektor: Privat-Haushalte: Ergänzungsleistungen Inland
Die horizontalen Wertschöpfungsketten: Vom Roh-Stoff-Import zum Premium-Produkt-Export.
High tech: Speicher Chips, Laptops
Middle tech
Low tech: Kartoffel Chips, Lederhosen
Bruttonationaleinkommen, bis 1999 auch Bruttosozialprodukt genannt (BSP), ist ein zentraler Begriff aus der volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR). Diese stellt die Leistung einer Volkswirtschaft innerhalb einer Rechnungsperiode (meist ein Kalenderjahr) unter Berücksichtigung von Steuern, Subventionen, Abschreibungen, Abgaben, u. a. dar.Das Bruttonationaleinkommen wird hierbei als Einkommensindikator einer Volkswirtschaft angesehen, da es die wirtschaftliche Leistung an den Erwerbs- und Vermögenseinkommen misst.Das Bruttonationaleinkommen ist der Wert der Endprodukte und Dienstleistungen, die in einer bestimmten Periode durch Produktionsfaktoren, die sich im Eigentum von Inländern befinden, produziert werden.
Es schließt ein
die Käufe der Konsumenten von Nahrungsmitteln, Bekleidung, Benzin, neuer Automobile, Haarschnitte und andere Dienstleistungen;
den Kauf von Maschinen und Anlagen durch Unternehmen;
Wohnbauten, die von Haushalten und Unternehmen gekauft werden, und auch Gebäude wie Einkaufszentren, Fabriken, Verwaltungsgebäude und Lagerhäuser;
die Käufe von Gütern und Dienstleistungen seitens des Staates sowie
den Überschuss der Exporte über die Importe eines Staates. [Hier entsteht der Staats-Wohlstand: mehr einnehmen als ausgeben!]
Folglich kann man sich das Bruttonationaleinkommen (BNE) als den gesamten Betrag der laufenden Produktion vorstellen. Damit stellt es eine wichtige Kennzahl der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) dar.
Es ist die Summe des Wertes des von allen Bewohnern eines Staates innerhalb einer bestimmten Periode (ein Jahr) bezogenen Einkommens aus Arbeit (Arbeitnehmerentgelt) und Kapital (Unternehmens- und Vermögenseinkommen) – soweit ist es das Volkseinkommen – zuzüglich der Produktions- und Importabgaben, abzgl. der Subventionen (Gütersteuern minus Gütersubventionen) – soweit ist es das Nettonationaleinkommen – zuzüglich der Abschreibungen.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) gibt den Gesamtwert aller Güter, Waren und Dienstleistungen an, die innerhalb eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen. Bei der Berechnung werden Güter, die nicht direkt weiterverwendet, sondern auf Lager gestellt werden, als Vorratsveränderung berücksichtigt.
Im Unterschied zum Bruttonationaleinkommen werden bei der Berechnung des BIP die Leistungen von In- und Ausländern erfasst (sogenanntes Inlandsprinzip). Werden vom BIP die Abschreibungenabgezogen, ergibt sich das Nettoinlandsprodukt.
Das BIP ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Die Veränderungsrate des realen BIP dient als Messgröße für das Wirtschaft-Wachstum[nicht der Lebens-Qualität = Entwicklung!]der Volkswirtschaften. Das BIP gilt damit als die wichtigste Größe der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.Das nominale BIP gibt die Summe der inländischen Wertschöpfung beziehungsweise der Wertschöpfung von Regionen in aktuellen Marktpreisen an. Dadurch ist dasBIP abhängig von Veränderungen des Preisindex[Inflationsrate] der betrachteten Volkswirtschaft.
Die Berechnung des BIP kann nach verschiedenen Verfahren erfolgen, je nachdem obEntstehung, Verwendung oder Verteilung betrachtet werden. Für eine konkrete Volkswirtschaft ergeben sich im selben Zeitraum der Betrachtung identische Ergebnisse.
Die Aussagekraft des BIPs bezüglich der Wirtschaftsleistung der Menschen in einer Volkswirtschaft ist ungenau, da folgende Faktoren nicht oder nur näherungsweise mitberechnet werden:
Schwarzarbeit bz.w die gesamte Schattenwirtschaft
Subsistenzwirtschaft[Selbstversorgung]
Unbezahlte Tätigkeiten (Hausarbeit, Heimwerken, Hobbys, Ehrenämter)
[Leider werden auch Aufwendungen für z. B. die Beseitigung von Folge-Schäden von Unfällen oder Katastrophen positiv bewertet. Ob diese Aufwände den Wohlstand mehren darf bezweifelt werden.]
Es ist zusammenfassend zu sagen, dass das BIP nur die Produktionsleistung, nicht den Wohlstand einer Volkswirtschaft widerspiegelt. Auch ein Länder- und Zeitvergleich ist aufgrund dessen nur bedingt möglich.
Merke: 1. Zwei die sich gegenseitig ihre Haare für je 3 € schneiden gefährden 1 Arbeitsplatz!
2. Steigern nicht das Brutto-Inlands-Produkt, weil ihre Leistungen unberücksichtigt bleiben!
3. Tragen nichts zum Volkswohlstand bei, weil ihre Leistungen im Inland bleiben!
Der öffentliche und Private Sektor unterscheiden sich durch die Buchhaltungs-Methode:
Kameralistik , auch kameralistische Buchführung oder Kameralbuchhaltung , ist ein Verfahren der Buchführung . Sie wird ausschließlich im öffentlichen Sektor angewendet und ist das bisher bei den Gebietskörperschaften dominierende Buchführungsverfahren.
Doppik ist ein Kunstwort , das den Begriff doppelte Buchführung abkürzt. Die Abkürzung steht für die DOPP elte Buchführung in Konten[der Privat-Wirtschaft] . Eine Renaissance erfuhr der Begriff Doppik In Deutschland mit der Einführung der doppelten Buchführung in der öffentlichen Verwaltung auf Länderebene, um den Unterschied zur bisherigen kameralen Buchführung (Kameralistik) klar zu stellen.
Den alten und neuen Finanzplan ihrer Stadt etc. bekommen sie noch in ihrem jeweiligen Rathaus - Stadtkasse.
Hinweis auf meinen Aufsatz: www.online-artikel.de/article/kybernetik-unserer-volkswirtschaft-schizophren-41481-1.html (8)]
In Abgrenzung zu der in der Privatwirtschaft üblichen doppelten Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird bei der in der öffentlichen Verwaltung praktizierten Doppik ein so genanntes 3-Komponenten-Modell verwendet. Dieses umfasst die
+ Vermögensrechnung (entspricht der Bilanz),
+ Ergebnisrechnung (entspricht der GuV) und
+ Finanzrechnung (entspricht vereinfacht der klassischen kameralen Rechnung), die durch ein viertes Modul - + der Kosten- und Leistungsrechnung -
zu einem 4-Komponenten-Modell ergänzt werden kann (integrierte Verbundrechnung).
Die gegenwärtige Einführung der Doppik in der öffentlichen Verwaltung der Kommunen soll die besonderen Bedingungen der Kommunalpolitik berücksichtigen. So wird gefordert, nicht zu Lasten nachfolgender Generationen zu wirtschaften . Die Vorschriften zur Rechnungslegung werden dieser Anforderung entsprechend angepasst.
Mit der erfolgreichen Ergänzung der Kameralistik um die Doppik nach § 33 a HGrG sowie den jeweils in den Ländern geltenden Gemeindeordnungen werden für die öffentlichen Verwaltungen mehr Kostentransparenz, Kostenvorteile und ein insgesamt effizienteres Arbeiten erwartet. Die Umstellung in den Kommunen soll laut Beschluss der ständigen Innenministerkonferenz der Länder vom 21. November 2003 bis spätestens 2012 abgeschlossen sein. Allerdings handhaben die Länder dies uneinheitlich; ...
Problematisch an der Umstellung ist, dass die Finanzstatistik nicht mehr mit einheitlich strukturierten und zuverlässigen Daten versorgt wird. Ursache ist, dass jedes Bundesland divergierende Rechtsvorschriften erlassen hat. Daraus folgt, dass es keine einheitlichen Gliederungs- und Bewertungsregeln für die Doppik gibt.
- Schließlich führt dieSystematisierung aufgrund des Funktionenplansnicht zu den gleichen Ergebnissen wie die
- Systematisierung nach dem Produktplan,da beim Produktplan im Gegensatz zum Funktionplan Gemeinaufwand umgelegt wird. Diese Mängel führen dazu, dass die Kommunen anhand des bestehenden Zahlenwerks nicht mehr miteinander vergleichbar sind.
Problematisch bei der Umstellung ist auch, dass dabei nicht nur die reine Kontenrechnung umgestellt wird. Es soll auch von der zeitbezogenen Gebührenwirtschaft auf eine verursacherbezogene Kostenrechnung umgestellt werden.
Die Problematik zeigt sich am Beispiel der Friedhofsverwaltungen: Bisher fließen die gezahlten Gebühren der Neu-Anmietung von Grabstellen für eine langjährige (typisch 25-jährige) Belegung unmittelbar in den Etat der laufenden Unterhaltung der Gesamteinrichtung. Rückstellungen für die Pflege der angemieteten Grabstellen gibt es nicht. So ist die Einrichtung darauf angewiesen, dass in Zukunft die Belegungsquote gleichbleibt. Dies ist aber keineswegs sicher. Aktuell gibt es vielerorts stark rückläufige Belegungsquoten mit der Folge, dass heutige Neu-Kunden ein Mehrfaches der Kosten, die von ihnen wirklich verursacht werden, tragen müssen. Die ganze Einrichtung lebt quasi von der Hand in den Mund. Würde man die fehlenden Rückstellungen für die Ausführung der Rechte von Altkunden als Fehlbetrag beziffern und diese in Relation zum Etat setzen, so käme man auf Werte, die in der freien Wirtschaft als Überschuldung angesehen würden. Ähnliche Beispiele finden sich noch häufig in der öffentlichen Verwaltung.
Die Finanzwissenschaft (Volkswirtschaftslehre) beruht im Wesentlichen noch immer auf dem Kreislaufmodell und denkt deshalb in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Zahlungsströmen . Dies findet seinen Niederschlag im „Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst" (FPStatG). Insofern sind Kameralistik und volkswirtschaftliche Gesamtrechnung kompatibel. Diesem Kriterium genügt eine kaufmännische Buchführung nicht.
Quelle: wikipedia.de, {aus wikipedia.de}, [Autor]
GemeinwirtschaftlicheBetriebe:
Öffentliche Betriebe
erwerbswirtschaftliche Betriebe: Sparkassen, Elektrizitäts-Werke, ...
kostendeckende Betriebe: Bahn, Telekom, ARD, …
Zuschuss-Betriebe: Theater, Museen, …
Rechtsformen (gemeinwirtschaftlich) des öffentlichen Rechts:
Regie-Betriebe:, ist in der Träger-Körperschaft integriert.
Reine (o hne eigene Rechts-Persönlichkeit): Teil der öffentlichen Verwaltung, d. h. Sie sind weder organisatorisch noch rechtlich selbständig: Müllabfuhr, Stadt-Bibliothek.
Verselbständigte (Ohne eigene Rechts-Persönlichkeit): Sie können eingeschränkt eigene Zielsetzungen verfolgen: Städtische Elektrizitäts-, Wasserwerke und Verkehrsbetriebe (auch als Eigenbetriebe oder als Sondervermögen). Sondervermögen des Bundes: Bundesbahn {Mit der Gründung der Deutschen Bahn AG 1994 wurde das System der deutschen Eisenbahndirektionen abgeschafft und deren vormalige Aufgaben neuen „Geschäftsbereichen" übertragen.}, Teile der Bundespost {1989 erfolgte im Rahmen der ersten Stufe der Postreform die Umbenennung in Bundesministerium für Post und Telekommunikation (kurz BMPT). Als Folge der Privatisierung von Post- und Fernmeldewesen wurde es zum 1. Januar 1998 aufgelöst.} oder ERP-Sondervermögen.
Sonder-Betriebs-Vermögen: Zum steuerlichen Betriebsvermögen einer Personengesellschaft zählende Wirtschaftsgüter die zivilrechtlich im Eigentum einiger Gesellschafter stehen (Grundstücke, Patente).
Sonder-Vermögen : Deckungsstock, Kapitalanlagegesellschaft,
Regiebetrieb : älteste Rechtsform von öffentlichen Betrieben ohne eigene Rechtspersönlichkei t. Er ist in die Träger-Körperschaft integriert. Reine Regiebetriebe sind organisatorisch und rechtlich Teil der öffentlichen Verwaltung (Stadt-Bibliothek, Müllabfuhr). Verselbständigte Regiebetriebe können mit mehr Entscheidungskompetenz eigene Zielsetzungen verfolgen (Elektrizitäts- und Wasserwerke, Verkehrsbetriebe).
Sondervermögen der Gemeinden werden als Eigenbetriebe bezeichnet.
Körperschaften (rein oder verselbständigt, mit eigener Rechtspersönlichkeit): öffentliches Recht für öffentliche Betriebe, mitgliedschaftlich organisierte Verbände die durch staatliche Hoheitsakte entstehen: Sozial-Versicherung, Wasserverband, Gemeindeverband, Zweckverband.
Anstalten (mit eigener Rechtspersönlichkeit): Rechtsform des öffentlichen Rechts welche imGegensatz zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts keine Mitglieder sondern Be-Nutzer hat: öffentlich-rechtliche Sparkassen, ö.-r. Rundfunkanstalten, Deutsche Post, ö. Krankenhäuser.
Selbständige Anstalten, selbst rechtsfähige Anstalten des ö. Rechts können die Be-Nutzung ihrer Leistungen an Bedingungen (z. B. Gebühren) knüpfen.
Bei nichts rechtsfähigen A., z. B. Krankenhäuser, Bibliotheken, Abwasserbeseitigungs-Unternehmen besteht ein allgemeines Recht auf auf Anstalt-Nutzung.Es kann seitens des Staates bzw. Anstaltsträgers ein Benutzungs-Zwang der A.-Leistung /(z. B. Müllabfuhr) auferlegt werden.
Stiftungen (mit eigener Rechtspersönlichkeit): Öffentliche und Private Rechtsform. Vermögensbestand mit eigener Rechtspersönlichkeit
öffentliche Betriebe mit privatrechtlichen Rechtsformen: Betrieb der ganz oder teilweise imEigentum der öffentlichen Hand ist (z. B. AG). Alle Betriebe sind /vs. Erwerbswirtschaftliche Privatbetriebe). Zielsetzung:
Erwerbswirtschaftliche: Sparkassen, Berg-, Hütten- und Elektrizitätswerke die einem öffentlichen Haushalt Einnahmen verschaffen. Sie sind den privatwirtschaftlichen Betrieben , außer der Trägerschaft – gleich zusetzen sind.
Kostendeckende: (Bahn, Post) sind Betriebe bei denen das Sachziel dominiert (Transport, TV/Radio)
Zuschußbetriebe: öffentliche Betriebe die ohne Entgelt oder nicht kostendeckendGebühren Leistungen erbringen: Theater, Museen.
Rechtsformen des privaten Rechts:
Einzel-Unternehmen
Personen-Gesellschaften
BGB-Ges. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
OHG,
KG
Stille Ges.
Kapital-Gesellschaften
AG
KGaA
GmbH
Bergrechtliche Gewerkschaft
Mischformen von Personen- und Kapital-Gesellschaften
GmbH & Co. KG
Doppel-Gesellschaft
Genossenschaften
Quelle: Prof. Dr. Ottmar Schneck: Lexikon der Betriebswirtschaft, dtv 5810, Mai 1993!
Nach diesem ersten Überblick verstand meine 5-jährige Nichte, warum sich nach einer Wahl nicht gleich alles ändert! Der Bürgermeister samt Parlament wurde neu gewählt. Und der Müllmann verlor seine Arbeit! Eine Privatfirma übernahm die Müllentsorgung. Das hatte aber nur indirekt mit der Wahl zu tun!
Apropos Wahlen: Wenn Wahlen etwas ändern würden, sagte schon der gute alte Tucholsky, hätte man Wahlen längst verboten. Und wie sagte später der etwas jüngere Erhardt: „ Nur keine Experimente!"
Teil 1: Öffentlich-Rechtlicher und Privater Staatsanteil. (62)
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