(Online-Artikel.de) - Was sich zum Jahreswechsel alles ändert
Berlin (AFP) - Eine ganze Reihe von Neuregelungen tritt zum Jahreswechsel in Kraft - von der Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung bis zum Rauchverbot in Gaststätten in weiteren Bundesländern. Hier ein Überblick der wichtigsten Änderungen ab Januar:
SOZIALVERSICHERUNG: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt von 4,2 auf 3,3 Prozent. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet das eine Entlastung um je 0,45 Punkte. Allerdings steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen Deutschlands, für die Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit.
ARBEITSLOSENGELD: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I soll für ältere Arbeitslose wieder auf maximal 24 Monate steigen. Zwar muss das Gesetz dazu noch verabschiedet werden, doch soll es rückwirkend zum 1. Januar gelten. Demnach sollen Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind, das ALG I für 15 Monate, über 55-Jährige für 18 Monate und über 58-Jährige für 24 Monate erhalten. Voraussetzung sind bestimmte Vorversicherungszeiten. Bislang betrug die Höchstzahldauer 18 Monate ab 55 Jahren.
RENTEN: Die Zulage für die Riester-Rente steigt planmäßig von 114 auf 154 Euro für Ledige und auf 308 Euro für Verheiratete. Der Kinderzuschlag steigt von 138 Euro auf 185 Euro, für ab dem neuen Jahr geborene Kinder sogar auf 300 Euro. Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, müssen künftig vier statt drei Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres eingezahlt werden. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner vor Vollendung des 65. Lebensjahres soll von 355 auf 400 Euro steigen. Das dazu geplante Gesetz soll rückwirkend gelten.
UNTERHALTSRECHT: Kinder haben beim Unterhalt künftig Vorrang vor geschiedenen und aktuellen Partnern des Unterhaltspflichtigen. Nach den Kindern stehen beim Unterhalt an zweiter Stelle jene Mütter und Väter, die Kinder betreuen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren.
NICHTRAUCHERSCHUTZ: In acht weiteren Bundesländern treten Rauchverbote in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden in Kraft. Betroffen sind Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Ausnahmen vom Rauchverbot gelten meist für abgetrennte Nebenräume in Gaststätten. In den anderen Ländern gelten bereits Regelungen oder sie folgen bis zur Jahresmitte.
UMWELTZONEN: In den ersten so genannten Umweltzonen in Städten wie Berlin, Köln und Hannover drohen Fahrverbote vor allem für alte Diesel. Das Fahren in der Innenstadt ist nur noch mit einer Plakette möglich, die gekauft werden muss. Während diese für Benziner mit Katalysator recht leicht erhältlich ist, gelten für Dieselfahrzeuge unterschiedliche Abstufungen je nach Schadstoffausstoß. Durch die Umweltzonen soll der Schutz vor Feinstaub erhöht werden.
DATENSPEICHERUNG: Telekommunikationsunternehmen müssen ab Neujahr Verbindungsdaten aus Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate lang speichern. Erfasst wird, welche Verbindung wann und wie lange bestand. Bei Handy-Gesprächen wird auch der Standort gespeichert. Begründet wird dies mit der Terrorismusbekämpfung. Gesprächsinhalte dürfen nicht gespeichert werden.
UNTERNEHMENSTEUER: Die Steuerlast für Unternehmen wird von derzeit knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent abgesenkt. Zugleich werden aber die Möglichkeiten der Firmen eingeschränkt, steuerliche Vorteile durch die Verlagerung von Gewinnen auf Auslandstöchter zu erzielen. Gleichwohl werden Steuerausfälle von mehr als fünf Milliarden Euro erwartet.
POST: Für Beschäftigte in Unternehmen, die überwiegend Briefsendungen befördern, gilt ab Januar im Westen Deutschlands und in Berlin ein Mindestlohn für Zusteller von 9,80 Euro pro Stunde, im Osten von 9,00 Euro. Für Briefdienstleister sind es im Westen 8,40 Euro und im Osten 8,00 Euro. Zugleich tritt die Liberalisierung des Postmarktes in Kraft. Damit verliert die Deutsche Post das Monopol auch auf die Beförderung von Sendungen bis zu 50 Gramm.
BIOSPRIT: Die Steuer auf Biokraftstoffe steigt für Biodiesel von neun Cent je Liter auf 15 Cent, bei Pflanzenöl von bisher zwei auf 10 Cent je Liter .