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Neuregelung des Gründungszuschusses

Autor: tebbing | Erstellt am: 06.01.2012 | Gelesen: 259
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Konkrete Hilfestellung - insbesondere beim Businessplan

Gründungsberaterin Tanja Ebbing im Gespräch mit der ARGE auf der Gründermesse in Fulda
Gründungsberaterin Tanja Ebbing im Gespräch mit der ARGE auf der Gründermesse in Fulda
Neue Regelung des Gründungszuschusses für Arbeitslose
Der Gründungszuschuss kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, wenn noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld  besteht(SGB III).

In Höhe des Arbeitslosengeldes kann der Zuschuss für 6 Monate und zusätzlich 300,-- Euro zur sozialen Absicherung beantragt werden. Für weitere neun Monate kann der Betrag von monatlich 300,-- Euro erneut beantragt werden.

Anspruchsvollere Voraussetzungen
Der künftige Existenzgründer hat nachzuweisen, dass seine selbständige Tätigkeit tragfähig ist und auch, ob er die persönlichen Voraussetzungen eines künftigen erfolgreichen Unternehmers erfüllt. Sofern dies nicht Fall ist, darf die ARGE die Teilnahme an entsprechenden Maßnahmen verlangen.

Als Nachweis hierzu dient die fachkundige Stellungnahme. Diese wurde um einige Punkte erweitert. Insbesondere wurden einige Persönlichkeitsmerkmale in die Bescheinigung mit aufgenommen. Auch die Fragen nach der Tragfähigkeit wurden anspruchsvoller.

Resümee
Die fachkundige Stellungnahme kann nur dann erteilt werden, sofern die Tragfähigkeit dem Businessplan zu entnehmen ist und die Persönlichkeitsmerkmale des Gründers in einem Workshop herausgearbeitet wurden. Denn nur wenn der Berater auch wirklich mit dem Gründer gearbeitet hat, kann er die Persönlichkeitsstruktur analysieren und feststellen.

Auch die Bewilligung des Gründercoachings (Zuschuss zum Beratungshonorar von 90%)  ist von der Bewilligung des Gründungszuschusses abhängig.

Der Gründer wird zu oft mit dem Thema Businessplan alleine gelassen und auf diverse Instrumente (Checklisten, Internet, Software usw.) hingewiesen.

Konkrete Hilfestellung für den Existenzgründer
Tanja Ebbing, ausgebildete KMU-Fachberaterin Existenzgründung bietet hier konkrete Hilfe an. Methodisch anhand ihrer Beratungsmodule erarbeitet sie gemeinsam mit dem Gründer den Businessplan. Es wird das Produkt bzw. die Dienstleistung konkretisiert, die Zielgruppenfindung vorgenommen, die Mitbewerbern analysiert sowie die persönlichen Stärken und Schwächen und  das Alleinstellungsmerkmal des Gründers herausgearbeitet. Anhand dessen wird der realistische Umsatz sowie die Kosten kalkuliert und die Rentabilitätsberechnung für das Planungsjahr erstellt. Abschließend kann aufgrund der privaten Einnahmen und Ausgabensituation die Tragfähigkeit berechnet werden.

Der Abschlussbericht der Gründungsberaterin Tanja Ebbing ist schließlich der Businessplan des Existenzgründers.

Erst jetzt können die vielen Fragen des neuen Formulars der ARGE beantwortet werden. Da die Unternehmensberaterin Tanja Ebbing befugt ist, darf sie anschließend die Fachkundige Stellungnahme erteilen.

Wie kann diese Vorgründungsberatung finanziert werden?
Es gibt die Möglichkeit, Zuschüsse für die Vorgründungsberatung in Höhe von 400,-- Euro für maximale 5 Beratertage zu beantragen.

Gerne werden Ihre Fragen auch persönlich beantwortet. Setzen Sie sich mit uns unter der Telefonnummer 06655/919090 oder per Email info@ebbing-bwb.dein Verbindung. Weitere Informationen unter www.ebbing-bwb.de
 
 
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