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Da viele
Existenzgründer nicht genau wissen, wie der genaue Ablauf des Antrages auf den
Gründerzuschuss der Arbeitsagentur ist, gibt es hier die Wichtigsten Schritte die notwendig sind. Eines Vorab, es steht jedem ALG1 Bezieher der Gründerzuschuss zu . Die Arbeitsagentur kann es keinem verwähren, wenn die Erforderlichen Unterlagen Vorgelegt werden kann.
Der Ablauf:Bis zum 01.08.2006 gab es die sogenannte Ich AG für die Förderung von
Existenzgründern. Diese Fördermaßnahme wurde von dem Gründerzuschuss abgelöst. Ein jeder kann den Gründerzuschuss beantragen, der sich aus ALG 1 heraus selbstständig machen möchte.
Alle Voraussetzungen die erfüllt werden müssen sind:Das der Neugründer noch keine 65 Jahre ist und noch mindestens 90 Tage Anspruch auf ALG1 hat.
Alle die sich aus
ALG1 selbstständig machen möchten, sollten unbedingt darauf achten, den Antrag rechtzeitig auszufüllen und abzugeben. Der
Gründerzuschuss steht allen Existenzgründern rechtlich zu und muss gewährt werden. Dazu müssen aber alle erforderlichen Unterlagen abgegeben werden, damit alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind.
Das erste und wichtigste Dokument ist der
Businessplan (auch Geschäftsplan genannt). Der wichtigste Teil ist hierbei die
Rentabilitätsvorschau, um nachzuweisen ob das Geschäft rentabel ist oder nicht.
Jetzt muss der
Businessplan noch von einer sachkundigen Stelle geprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung bekommt der Existenzgründer eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausgehändigt. Mit dieser Bescheinigung beweist der Gründer die Tragfähigkeit seines Vorhabens. Nun gewährt die Arbeitsagentur den Gründerzuschuss in Höhe seines letzten ALG1 Bezuges. Dieser Zuschuss wird nun für 9 Monate gezahlt. Von nun an muss der Neugründer selber für seine Sozialversicherung aufkommen und erhält noch eine weitere Zahlung von 300 Euro um diese in der Gründerphase abzusichern. Diese Zahlung kann dann noch für weitere 6 Monate gewährt werden, wenn der Gründer nachweisen kann, das sein Geschäft rentabel ist.
Autor Jens Keil
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