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Neues Widerrufsrecht für Online-Shops

Autor: itrechtPLUS | Erstellt am: 19.09.2011 | Gelesen: 149
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Was müssen Händler und Käufer beachten?

Das neue Widerrufsrecht war am 13.11. Thema der Sendung bonus des Saarländischen Rundfunks. Aus aktuellem Anlass möchte it-recht PLUS nun rund um das Thema Widerrufsrecht informieren.

Die Neuerungen im Widerrufsrecht betreffen alle, die im Internet Waren kaufen oder verkaufen und bietet mehr Rechtssicherheit für beide Seiten.Personen, die Waren über das Internet erworben haben, dürfen diese ausprobieren, so wie es etwa in einem Ladengeschäft möglich wäre. Ergeben sich aus dem Testen Verschlechterungen an der Ware, darf ein Händler vom Käufer Wertersatz fordern.

Das neue Widerrufsrecht besagt hierzu, dass Käufer für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen Wertersatz nur leiste müssen, wenn „die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht."

Was müssen Online-Händler beachten?
Am 4. August 2011 ist das neue Widerrufsrecht in Kraft getreten. Betreiber von Onlineshops und eBay-Händler müssen die neue Widerrufsbelehrung in ihre Kaufabwicklung integrieren, wenn sie Verträge mit Privatpersonen schließen. Shop-Betreibern und Händlern wird eine Übergangsfrist von 3 Monaten eingeräumt. Wird die neue Widerrufsbelehrung nicht innerhalb dieser Zeitspanne in den Online-Shop eingebunden , drohen Abmahnungen durch Wettbewerber!

Was müssen Verbraucher beachten?
Je nach Art der gekauften Ware ist das Recht auf Prüfung eingeschränkt, z.B. wenn es sich um Hygieneartikel handelt.

Der bonus-Bericht des Saarländischen Rundfunks ist verfügbar auf: www.sr-online.de/fernsehen/453/1288094-3.html

Kontakt:
it-recht-PLUS GmbH
Gustav-Heinemann-Str. 17
67663 Kaiserslautern

Kostenloses Info-Telefon für Online-Händler:
0800 – 40 41 100
www.it-recht-plus.de/service

 
 
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