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1. Wegfall des ‚Alles Oder Nichts' – Prinzips bei grober FahrlässigkeitIn der Vergangenheit gab es im Schadenfall zahlreiche Ablehnungen der Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit. Das war oft schon dann gegeben, wenn die Yacht aus reiner Unachtsamkeit auf Grund gelaufen war, die Segel bei einem Sturm zerfetzt wurden oder mit Alkohol im Blut beim Anlegen die Kaimauer gerammt wurde. Der Versicherungsschutz war damit erloschen.
Der Gesetzgeber hat in dem seit 01.01.2008 geltenden neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, dass das früher geltende ‚Alles Oder Nichts' – Prinzip nicht mehr gilt. Stattdessen muss zukünftig die Höhe der Mitschuld des Seglers am entstandenen Schaden ermittelt werden. Kein Versicherer kann mehr einen vollen Ausgleich des Schadens mit Hinweis auf die grobe Fahrlässigkeit ganz verweigern.
Das klingt zunächst einmal positiv und zwar gerade für Einhandsegler, die ohne Crew gegen die Regeln der guten Seemannschaft verstoßen, weil man als einzelner nicht rund um die Uhr Wache halten kann und so nicht ein großes Boot alleine führen kann. Aber auch Crews, denen ein dummer Fehler passiert, müssen nicht länger eine vollständige Ablehnung des Schadens befürchten.
Allerdings wird ein Gutachter die Höhe der Schadenquote ermitteln müssen. Ein kompetenter Makler wird daher als Berater des Kunden immer wichtiger. Denn erst die Praxis wird zeigen, wie die Versicherungswirtschaft die neuen Regelungen anwenden wird. Bereits heute wird die Abwicklung vieler Fälle von Rechtsanwälten begleitet, was die Kosten erhöht und die Abwicklungsdauer verlängert.
2. Neue Mitwirkungspflichten der Versicherten
Das neue Gesetz bürdet den Versicherten auch bestimmte Mitwirkungspflichten auf. So muss der Risikoträger künftig über alle relevanten Risiken informiert werden, das gilt auch für nachträgliche Änderungen.
3. Anspruch auf umfassende Beratung
Die Versicherungswirtschaft soll vermehrt umfassende Versicherungsbedingungen anbieten, die alle Risiken standardmäßig abdeckt, z.B. auch den Bootstransport per Trailer oder die Unterbringung des Schiffes im Winterlager. Bei einem Vertragsabschluss im Internet verzichtet der Kunde auf seinen Beratungsanspruch. Alle Versicherungsmakler und Vermittler müssen gemäß der neuen EU-Beraterrichtlinie den Kunden ausführlicher beraten und alternative Angebote unterbreiten und das auch schriftlich dokumentieren.
4. Marktausblick 2008
In letzter Zeit wurden Kunden mit cleveren Zusatzpolicen oder Vertragserweiterungen gelockt. Den Anfang machte eine Skipperhaftpflichtversicherung, die plötzlich den meisten Besitzer eine Bootshaftpflicht kostenlos dazu gab. Segler dürfen sich auf zahlreiche Schnäppchen freuen.
Beispielweise bietet ein bekannter Versicherer als erster Anbieter bei Regatten verschuldete Kollisionsschäden in ihren Bedingungen ohne Prämienzuschlag an. Auch werden die Sicherheitsleistungen im Ausland bis zu einer Höhe von € 75.000 mitversichert. Das gleiche gilt für Vermögens- und Mietsachschäden bis zur Höhe der Deckungssumme. Auch eine Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung gibt es kostenlos dazu.
Fazit: Gute Aussichten für 2008, für eine vergleichsweise günstige
Prämie erhält man einen optimalen Versicherungsschutz für Schiff und Crew.