Jedes Jahr zum 1. Januar ergeben sich für die Lohnbuchhaltung bestimmte Veränderungen. Gerade Laien, die im eigenen Betrieb nur wenige Angestellte haben, versäumen es jedoch häufig, sich rechtzeitig über solche Änderungen zu informieren. Im schlimmsten Fall kann das empfindliche Strafen zur Folge haben, die vom Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern ausgesprochen werden.
Im Jahr 2011 hat sich vor allem der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung geändert, er liegt jetzt bei 15,5 % (ermäßigter Beitragssatz: 14,9 %). Auch der Satz für die Arbeitslosenversicherung hat sich geändert, dieser liegt nun bei 3,0 %. Diese Änderungen betreffen alle Selbständigen und Freiberufler, die sozialversicherungspflichtige Angestellte haben. Für diese werden Monat für Monat die neuen Sätze fällig und müssen an die entsprechenden Stellen abgeführt werden. Dies Informationen haben ggf. Auswirkungen auf die entsprechenden
Steuerklassen.
Doch auch solche Unternehmer, die lediglich Minijobber beschäftigen und ggf. eine
Business Software nutzen, müssen bestimmte Änderungen beachten. So hat die Minijob-Zentrale den Satz für die Umlage U2 auf 0,14 % verdoppelt.
Freiberufler, die mit Personen zusammenarbeiten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, müssen dagegen keine Änderungen beachten. Zu diesem Personenkreis zählen zum Beispiel freie Journalisten, Grafikdesigner oder Fotografen. Die Künstlersozialabgabe, die auf alle Honorare für diese Berufsgruppen zu zahlen ist, bleibt mit 3,9 % auf dem gleichen Niveau wie auch im Jahr 2010.
Michael Müh