Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer
Das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer tritt am 1.Juli 2009 in Kraft. Bei Neufahrzeugen entscheidet mit der neuen Kraftfahrzeugsteuer nicht länger die Hubraumgröße sondern vor allem der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) über die Höhe der Steuer. Die Umstellung der Kfz-Steuer auf den Ausstoß von Kohlendioxid gilt für alle neu zugelassenen Neufahrzeuge. Die Neuregelung zielt vor allem auf den Schutz des Klimas ab.
Die strategische Ausrichtung der Energiegenossenschaft Freudenberg eG ist von Anfang an auf eine nahezu CO2-neutrale Produktion von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 aus biogenen Roh- und Reststoffen ausgerichtet. Damit steht ihre Arbeit im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.
Aus Stroh wird hochwertiger Dieselkraftstoff gewonnen, der unter der Marke CEHATROL® ausschließlich an Genossenschaftsmitglieder vermarktet wird. Informationen auf dem Internetportal www.eg-freudenberg.de.