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Neue HACCP-Regelung für lebensmittelproduzierende Betriebe

Autor: Thoxan_GmbH | Erstellt am: 13.01.2010 | Gelesen: 1122
Kategorie: Handel - Business & Wirtschaft | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen.

München (12. Januar 2010). Zum 1. Januar 2010 ist für bestimmte lebensmittelproduzierende Firmen eine neue Zulassungspflicht in Kraft getreten. Seit Jahresbeginn müssen die Betriebe einen Schädlingsbekämpfungs- und Überwachungsplan nach dem HACCP-Standard vorweisen. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen.

Schädlingsbekämpfer mit HACCP-Erfahrung im Einsatz

Die neue EU-Verordnung ist gültig für Betriebe, die mehr als ein Drittel ihrer Produktion an Nichtendverbraucher abgeben oder die Produkte über 100 Kilometer transportieren. Diese Betriebe mussten bereits spätestens bis zum 31. Dezember 2009 - zumindest vorläufig - von der zuständigen Behörde zugelassen worden sein. Andernfalls drohte ihnen eine amtliche Schließung oder die Drosselung der Produktion auf unter ein Drittel der Abgabe an den Nichtendverbraucher. Diese Einschränkung würde für viele Betriebe das wirtschaftliche Aus bedeuten.

Als Retter in der Not wurden für viele der lebensmittelproduzierenden Betriebe professionelle Schädlingsbekämpfer wie die ASS Schädlingsbekämpfungs GmbH aus München (www.ass-schaedlingsbekaempfung.de). Insbesondere die Erfahrung mit HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist bei einer Beratung und Betreuung der Firmen von Bedeutung. Weiterhin wichtig ist die Umsetzung des zwischen der Schädlingsbekämpfungsfirma und dem betreuten Betrieb vereinbarten HACCP-Konzepts, das umgesetzt und regelmäßig aktualisiert werden muss. Zur Umsetzung des Konzeptes gehören die Schadnagerprophylaxe sowie das Beachten und die Bekämpfung von Schadnagern, Fluginsekten und Schaben im Innenbereich.

Zwei Fliegen mit einer Klappe: Betriebshygiene und Schädlingsbekämpfung

Durch die EU-Verordnung wird für die Betriebe unter anderem festgeschrieben, dass der Kontamination durch Tiere und Schädlinge weitgehend vorgebeugt werden soll und möglichst optimal verhindert wird. Auch durch bautechnische Maßnahmen soll die Betriebshygiene gewahrt und der Schädlingsbekämpfung vorgebeugt werden. Oftmals sind es Wände, Zimmerdecken sowie Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, die Schädlingen einen lebensfreundlichen Unterschlupf ermöglichen. Durch eine frühzeitige Miteinbeziehung von Schädlingsbekämpfungsfirmen in die Betriebshygiene können diese von Beginn an für eine ausreichende Betriebshygiene sorgen.

Über ASS Schädlingsbekämpfungs GmbH
Die ASS Schädlingsbekämpfungs- und Service GmbH wurde 1994 in München von Siegfried Vogt gegründet. Das erklärte Ziel war, ökologische und biologische Schädlingsbekämpfung ohne Gift als Alternative gegenüber der chemischen, traditionellen Bekämpfung im Markt zu präsentieren. Diese Vorgehensweise schont die Umwelt und schließt zugleich gesundheitliche Beeinträchtigungen aus.

Als einer der Pioniere chemiefreier Schädlingsbekämpfung, zeigte Siegfried Vogt schon 1988 auf, dass langanhaltende „präparative Eingriffe" gegen Schädlinge jeder Art häufig unnötig sind und in der Regel für die Bewohner bedenkliche Auswirkungen haben.

Die ASS Schädlingsbekämpfung aus München hat sich auf Hausverwaltungen („Facility Management, Gewerbe) spezialisiert. Oberstes Ziel ist es, dass vorhandene Schädlinge durch sinnvolle, ökologisch korrekte Maßnahmen rasch getilgt und Neubefall durch geeignete Eingriffe und regelmäßiges Monitoring anhaltend und nachhaltig unterbunden wird. Durch eine regelmäßige Betreuung lassen sich erneuter stärkerer Befall und seine unangenehmen Folgen für Mieter und Bewohner ausschließen.

Kontakt:
ASS Allround Schädlingsbekämpfungen + Service GmbH
Elisabeth-Selbert-Str. 6
80939 München

Fon: 089 - 31699406
Fax: 089 - 31699407
info@ass-service.com
www.ass-schaedlingsbekaempfung.de

 
 
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