Ab 2012 kommt die von den Zahnärzten lang erwartete neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Endlich können die angestiegenen Betriebskosten des Zahnarztes entsprechend durch die höheren Gebührensätze ausgeglichen werden.
Seit über 22 Jahren wird die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab 2012 ein neues Preisverzeichnis erhalten. Durch die massiven Verhandlungen des Gesundheitsministeriums, der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) , der privaten Krankenversicherung und den Zahnärzten wird nun diese Änderung kommen. Das hat zur Folge, das sowohl Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) mit höheren Kosten / Rechnungen belastet werden.
Das Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Möglichkeit, die zukünftig anfallenden Mehrkosten, durch eine private Zahnzusatzversicherung (PKV) zu reduzieren. Aber auch in der privaten Zahnzusatzversicherung (PKV) muss der Kunde Vorsicht walten lassen. In der Regel beinhalten viele private Zahnzusatzversicherungen entsprechende Material- und Laborkostenlisten, die eine Deckelung der Erstattungshöhen vorsehen. Die meisten dieser privaten Zahnzusatzversicherungen sind auf der derzeitigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kalkuliert.
Wird jetzt eine Erhöhung der Kosten durch die neue GOZ angesetzt, ist der Versicherer Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung grundsätzlich nicht verpflichtet, seine bisher angesetzte Material- und Laborkostenliste anzugleichen. Auch wenn Ihr abgesicherter Prozentsatz (
z.B. 80 % Zahnersatz incl. GKV-Leistung) der Selbe bleibt, erhalten Sie zukünftig weniger, durch die Deckelung.
Sollte der Versicherer, Ihrer privaten Zahnzusatzversicherung die hinterlegte Material- und Laborkostenliste an die neue Gebührenordnung der Zahnärzte angleichen, wovon auszugehen ist, werden Sie dieses an der Anpassung Ihres Beitrages merken. Deshalb ist es für Sie als Kunde sinnvoll, zu prüfen, ob in der gewünschten privaten Zahnzusatzversicherung eine Material- und Laborkostenliste vorhanden ist oder nicht.
Sollte Ihr gewählter Tarif eine Erstattungshöchstliste beinhalten, vergleichen Sie diese am Versicherungsmarkt mit den anderen privaten Zahnzusatztarifen. Schneidet diese hinterlegen Höchstgrenzen heute schon schlechter ab, wählen Sie eine anderen private Zahnzusatzversicherung bzw. warten Sie in der Regel bis nach der neuen Einführung (GOZ).
Durch das in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgelegte befundorientierte Festzuschusssystem wird jeder gesetzlich Versicherte bei der Beanspruchung eines Zahnersatzes oder einer Zahnbehandlung mit erheblichen Kosten belastet.
Mit Hilfe einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil reduzieren, aber in der Regel nicht komplett verhindern.
Beispiel:Gesetzlich Versicherter benötigt 2 Implantate mit einem Knochenaufbau und einer Krone
Zahnarztkosten: ca. 3.800 €
GKV: ca. 860 €
Eigenanteil: 3.440 €
Haben Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine private Zahnzusatzversicherung, reduzieren sich Ihre eigenen Kosten, allerdings muss das hinterlegte Versicherungschinesisch (Bedingungswerk) beachtet werden.
Nicht jede private Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen das, was Sie in der Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie benötigen! Speziell Zahnzusatzversicherungen, die bereits den bestehenden Schadensfall ab Versicherungsbeginn bezahlen, werden grundsätzlich langfristig für Sie nicht bezahlbar bleiben.
Diese Feststellung und Entwicklung kann man an den ehemaligen Zahnsummentarifen erkennen, die jeweils die festgelegten Rechnungsbeträge bezahlten, gleichgültig, was für Leistungen vom Zahnarzt erbracht wurden. Diese Tarife führen heute nur noch "Altkunden" oder wurden aufgrund der starken Beitragsentwicklung gekündigt.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten und sorgen Sie für eine qualifizierte private Zahnzusatzversicherung, die Ihnen Ihre persönlichen Zahnleistungen erstattet.
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