Maria U. Lottes, Rechtsanwältin
In der Düsseldorfer Tabelle, die immer vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.
Eine Anpassung der erst vor einem Jahr geänderten Tabelle war erforderlich, weil sich die steuerlichen Kinderfreibeträge durch das am 01.01.2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz erhöht haben, die in erster Linie dem Kind zugute kommen sollen. Insofern sind die Unterhaltssätze deutlich angehoben worden.
Die Erhöhung wird allerdings durch die Anhebung des Kindergeldes um 20 € abgemildert, und ferner dadurch abgemildert, dass Basis der neuen Tabelle eine bestehende Unterhaltsverpflichtung gegenüber zwei statt bisher drei Unterhaltsberechtigten ist. Eine Herabstufung in der Tabelle kommt somit künftig schon bei drei Unterhaltsberechtigten in Betracht. Eine Heraufstufung erfolgt nur, wenn nur bei einem Unterhaltsberechtigten.
einsehbar.