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Nebenkostenabrechnung für Vermieter - jetzt oder nie

Autor: Trepnau | Erstellt am: 20.09.2009 | Gelesen: 2229
Kategorie: Immobilien & Makler | Bewertung: Unbewertet
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(Online-Artikel.de) - Betriebskosten und Mietnebenkosten bald abrechnen

Nebenkostenabrechnung für Vermieter
Nebenkostenabrechnung für Vermieter
Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, gibt in seinem Ratgeber die Strategien preis, mit denen er seine eigene Betriebskostenabrechnung bereits jahrelang souverän erstellt und die Nachzahlungen einzieht.

Warum ist die Abrechnungsfrist gerade jetzt so wichtig?

Bei den meisten Mietverhältnissen in Deutschland entspricht das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr. Laut Gesetz muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungsjahres dem Mieter vorgelegt werden. Geschieht dies nicht, kann der Vermieter in der Regel später keine Forderungen aus einer verspätet vorgelegten Abrechnung an den Mieter mehr stellen.

Wie man den Mieterverein pfiffig ins Leere laufen lässt

„Erstellen Sie ganz einfach die Abrechnungen für Ihre Mieter selbst und schließen Sie abrechnungssichere Mietverträge." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat hunderte von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt. Mit verschiedensten Teilnehmern hat er unzählige Male deren Probleme diskutiert.

"Achten Sie darauf, dass im Mietvertrag alle Betriebskosten genannt sind. Nutzen Sie doch einfach die Betriebskostenverordnung dafür." Wie das funktioniert, so der Autor, steht in seinem Buch. „ Befolgen Sie einfach nur Schritt für Schritt was dort steht . Mehr brauchen Sie nicht zu tun."

Auf 136 Seiten Betriebskosten-Abrechnungs-Tipps Schlag auf Schlag

Ob es um die Kostenverteilung, Erhöhung der Vorauszahlung, genaue Beschreibung aller umlegbaren Kosten, Heiz- und Warmwasserkosten, Energieeinsparverordnung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Wirtschaftlichkeitsgebot oder um die Unterschiede zwischen Wohnräumen und Geschäftsräumen geht – zu jedem dieser Themen gibt es wertvolle Tipps. Und das sind nur einige der im Buch behandelten Themen.

Mieteinnahmen zu 100 Prozent sichern

Alleine die Betriebskosten machen inzwischen schon bis zu 50 % der Nettomiete aus. Da lohnt es sich doch, mal genau hinzusehen und alle Kosten, die auf den Mieter nach Recht und Gesetz umlagefähig sind, auch auf ihn umzulegen.

„Mein Ziel war es, alle nötigen Schritte leicht nachvollziehbar zu beschreiben", erklärt Thomas Trepnau. Deshalb habe er sich um klare, leicht verständliche Worte bemüht. Das Resultat spricht für sich: „Jeder Leser ist nach der Lektüre in der Lage, die Nebenkostenabrechnung in verblüffend kurzer Zeit zu erstellen. Dass diese dann auch korrekt ist, versteht sich von selbst!" Einwendungen von Mietern könnten dann ganz locker pariert werden. Kein Vermieter braucht auf seine rechtmäßigen Ansprüche aus den Betriebskosten zu verzichten. Ausgabe mit kostenloser CD im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages www.trepnau.net

V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
 
 
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