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Nachbarschaft24 – deutliche Worte zur Zahlungspflicht!

Autor: Khassan | Erstellt am: 11.11.2009 | Gelesen: 17308
Kategorie: Recht - Gesetz & Steuern | Bewertung: rateArateBrateBrateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Das Wiesbadener Urteil, ein Urteil, dass sich jeder Internetuser vor Nutzung genau durchlesen sollte

Klare Preisangaben, deshalb Zahlungspflicht
Klare Preisangaben, deshalb Zahlungspflicht
Nach dem Amtsgericht Wiesbaden ist davon auszugehen, dass der Kunde alle den Vertragsabschluss betreffenden Angaben auf der Internetseite des Anbieters erkannt und gelesen hat, wenn er bei der Anmeldung seine persönlichen Daten angibt und die AGB akzeptiert. Auch sind Online-Angebote, bei denen man persönliche Daten angeben muss, nach der allgemeinen Lebenserfahrung kostenpflichtig; in diesen Fällen ist für die anmeldende Person besondere Aufmerksamkeit geboten (Urteil vom 4.8.2008 – 93 C 619/08 – 41; mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH, NJW 2007, S. 1458 ff.).

Aber, was besagt denn das mittlerweile so oft zitierte Urteil überhaupt? Dem Kunden, hier ist ganz speziell der Internetuser gemeint, wird zugemutet zu Erkennen, dass er sich auch im Internet durch das Setzen eines Häkchens und die Angabe von persönlichen Daten zu einer Gegenleistung verpflichten kann. Unglaublich, im Internet, wo sich jeder tummeln und alles erstmal behauptet werden kann, kann man auch eine rechtliche Bindung eingehen? So haben wohl viele gedacht, die sich auf www.nachbarschaft24.net angemeldet haben. Die ersten User sind mittlerweile eines Besseren belehrt worden. Auf sehr schmerzliche Weise haben Ihnen die Richter deutscher Amtsgerichte klar gemacht, dass sie trotz aller Widerstände nunmehr Ihren Verpflichtungen nachkommen müssen.

Schmerzlich vor allen Dingen in finanzieller Hinsicht: neben der Hauptforderung von 54,- € sind nunmehr auch alle Kosten, sowohl des eigenen Anwaltes wie auch des gegnerischen Anwaltes wie auch der angefallenen Gerichtskosten zu zahlen. Aber auch das eigene Ego ist getroffen: war man sich doch so sicher, nicht zahlen zu müssen. Zumal der Wiesbadener Richter keineswegs alleine ist. Es kristallisiert sich immer deutlicher eine klare Meinung an den deutschen Amtsgerichten heraus, dass auch der Internetuser immer mehr in die Pflicht genommen wird. Und um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: die Rechtsprechung kommt langsam, aber sie kommt immer deutlicher auch zu diesem Thema. Die Antwort ist daher leicht: der User muss endlich begreifen, ein vollkommen sorgloses Surfen ohne jegliche Verpflichtungen gibt es nicht.

Khassan Ahmadi
 
 
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comment Kommentare von Besucher !

Gepostet von Reducal am 18.12.2009
Das zuvor der ehemalige DDR-Staatsanwalt nicht geschrieben hat, kann sich sicher der eine oder andere denken. Der Potsdamer Anwalt äußert sich nirgends selbst! Allein schon, dass der Schreibsler den Namen R. F. angegeben hat zeigt, dass er nicht alles weiß. R. F. hat nämlich schon lange einen anderen Nachnamen und das wüsste der Michalak, da er ja ein Freund der Familie ist. Der Vater von Robert ist auch Anwalt und die beiden Rechtswahrer waren früher zusammen bei der NVA. Das zumindest hatte Rechtsanwalt Richter aus Berlin raus gebracht.

Zur Erklärung für die jenigen, die das nicht wissen. Dieser ehemalige Fussan jr. war derjenige, der den 300-€-Dialer für seine Website einsetzte und gezielt jugendliche in die Falle tappen lies. Jetzt macht er als Macher von Hasimaus als Aboabzocker von sich Reden.

Gepostet von Charly am 15.12.2009
Da muß ich Herrn Michalak leider Recht geben das diese Seite eine Abzock-Seite ist wo viele drauf reinfallen. Und wenn nimand drauf eingeht Verdienen sie auch nichts mehr. Aber Zahlen muß trotzdem keiner. Seimne Kollegin ist mir ihrer Unterlassungsklage gegen den Verfassungsschutz abgeschmettert. Und das letzte Urteil im November 09 hat gegen Nachbarschaft24 entschieden. Und gegen die neue Masche die Schufa einzuschalten sind sie auch vor Gericht hinten runter gefallen. Wenn aber so ein Brief kommt soll man ein Anwalt einschalten und den Verbraucherschutz einschalten.
Dann müssen die nämlich eine Strafe von 250000€Zahlen.

Gepostet von Frank.Michalak am 03.12.2009
Liebe Leser !

Mein Name ist Frank Michalak.

Ich habe diese Artikel geschrieben, weil Weihnachten vor der Tür steht.

Sinn und Zweck meiner Beiträge besteht darin, alle, die auf die Abzockmasche von nachbarschaft24.net hereingefallen sind, zum Zahlen zu drängen. Wenn da auch „etwas“ gelogen wird – egal. Dazu nutze ich so viele Portale wie es nur geht. Das Geschäft soll sich ja lohnen J.
Übrigens:
Für die Urteile haben wir als „Zahlungsverweigerer“ tatsächlich Strohmänner engagiert, die dafür auch einiges Geld bekommen haben. Dafür können wir aber jetzt die für uns sehr hilfreichen Urteile veröffentlichen. Außerdem sind die viel neuer als das Urteil vom 05.11. 2008, als entschieden wurde, daß für nachbarschaft24.net nicht gezahlt werden braucht.
Näheres hier: www.abzocknews.de/2009/11/26/hasimaus-rechtsanwalt-frank-michalak-ubernimmt-forderungseinzug-fur-nachbarschaft24-net/

Der größte Coup war, die Seite rotglut.org zu kapern. Hier haben wir eine Menge getürkter Einträge eingestellt, die selbst Kenner der Szene am Anfang verunsichert haben J. Besonderen Spaß macht es uns, Nicknamen zu verwenden, die auch die Abzockgegner verwenden. Somit stiften wir doch einige Verwirrung.

Es ist unverständlich, daß es Leute gibt, die auf so eine sinnlose Seite wie nachbarschaft24.net hereinfallen, doch es gibt sie zur Genüge.
Besonders viel Spaß macht es mir, wenn Minderjährige hereingelegt werden. Die kriegen wir über gezielte Botschaften in verschiedenen Chaträumen. Man stelle sich vor, wie die jungen Gören gucken, wenn sie die Rechnung kriegen ! Zum Glück trauen die sich nicht, ihren Eltern davon zu erzählen. Also kratzen sie ihre letzten Kröten zusammen und zahlen fleißig. Das hat ja bei

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und wie sie alle heißen auch hervorragend geklappt. Vielen Dank noch an Robert Fussan. Tolle Arbeit !
Daß die Anmeldeseite bei der Anmeldung nicht die gleiche ist, als wenn man die Seite direkt aufruft, versteht sich von selbst. Könnte ja sein, daß vielleicht doch jemand den versteckten Kostenhinweis liest und sich dann nicht anmeldet ...
Im Zweifelsfall kann ich immer behaupten ich hätte davon nichts gewußt.
Etwas sauer bin ich über einige Beiträge von Katzenjens, der den Nagel leider ziemlich auf den Kopf trifft:

http://lotgd.aszlig.net/blog/index.php/tag/vivis-homepagede/

www.online-artikel.de/profile.php?author_id=8706

na ja.
in dem Sinne ..
und daß das Geld in Strömen fließe !

Ihr Frank Michalak


Gepostet von Mars am 30.11.2009
Diese selbstgerechten Artikel sind nicht ernst zu nehmen. Wenn man als Beklagter alles richtig macht, kann man in Deutschland nicht erfolgreich von einer Briefkastenfirma verklagt werden. Man nimmt sich einen Anwalt, der beantragt, die Klage wegen nicht ordnungsgemäßer Benennung der klagenden Partei abzuweisen. Das wird auch passieren. So einfach ist das.
Die Urteile, die der Potsdamer Anwalt da postet, besagen allesamt zur Sache überhaupt nichts, weil sie entweder aufgrund extremer Dummheit oder mit Absicht der Beklagten zustande gekommen sein müssen. Wer z.B. sich keinen Anwalt nimmt und zur Sache nichts sagt, wird natürlich verurteilt. Das weiß jedes Kind. Dasselbe passiert, wenn man nicht zum Prozesstermin erscheint (Versäumnisurteil nennt sich das dann...) oder nicht einmal auf die Klageschrift antwortet (dann wird bei kleinem Streitwert nach Aktenlage entschieden, meistens zugunsten des Klägers). Also: bei richtigem Verhalten wird man sicher nicht verurteilt. Auch sind Prozesse dieser Kasperbude im Vergleich zu den Betroffenenzahlen extrem selten. Lasst Euch nicht von diesen "Schauprozessen" bluffen.

Gepostet von charly am 30.11.2009
@ronald schau dir meine Zeilen unter dir an. Es ist ein Presedenzfall sofern es zum Prozess komm was ich nicht glaube.

Gepostet von ronald am 30.11.2009
hallo!!! soll / muss man(n) nun auf dieses schreiben reagieren oder es ignorieren???? was ist hier zur richtigkeit klarzustellen? reagiert man,- das man etwas in den händen hält falls es zum gerichtstermin kommt - oder reagiert man eben nicht und lässt es drauf ankommen - und der richter dreht es dann zu gunsten des klägers wenn es doch zum termin kommen sollte!? ist jemand hier aus dem bereich recht?????
(hab auch post mit bild erhalten)
grüsse

Gepostet von Charly am 29.11.2009
Gute Nachrichten für Betroffene von nachbarschaft24.net: Das Berliner Amtsgericht Mitte hat entschieden, dass Opfer der Seite nicht bezahlen müssen. Einer der Gründe dafür: Es sei nicht klar, wofür die Betreiberfirma Netsolutions FZE überhaupt Geld haben will. Etwaige Verträge seien deshalb unwirksam.


Gepostet von dirk am 29.11.2009
ok werde auf das schreiben von herrn f. michalak nicht reagieren aber was passiert als nächstes ?

Gepostet von mb2frae am 28.11.2009
In diesem Artikel wird dargestellt, das Benutzer der Seite "nachbarschaft24" angeblich verpflichtet wären, diese zu bezahlen.
Nachbarschaft24 ist aber aus der Vergangenheit einschlägig bekannt, der Verbraucherschutz warnt, es existiert ein vernichtendes Gerichtsurteil.

Bei diesem Artikel handelt es sich nur um den Teil einer Kampagne, die derzeit von deren Betreibern zum Zwecke der Einschüchterung durchgeführt wird. So ist dieser Beitrag per google-adword verlinkt, wenn man dort nach "nachbarschaft24" sucht.

Mittlerweile wurde auch in forum.boocompany.com aufgezeigt, dass die angegebene Adresse des Autoren dieses Artikels falsch ist.

Interessante Beiträge zu dem Thema sind z.B.

www.konsumer.info/?p=5366
www.computerbetrug.de/news/newsdetails/nachbarschaft24-dubiose-drohungen-sollen-neues-geld-bringen-091127/

und viele andere.

Ich bitte Sie dringend, den Artikel zu entfernen, um diese Abzocker nicht unnötig zu unterstützen.

Gepostet von Mars am 28.11.2009
Dieser Anwalt spammt momentan sämtliche "Pressemeldungen" in eigener Sache voll. Die Urteile, die er da anbringt, sind allesamt Versäumnisurteile bzw. beruhen auf groben Fehlern der Beklagten, die sich z.B. keinen Anwalt genommen haben. Von dieser Kasperbude verklagt zu werden, ist extrem unwahrscheinlich. Das "Unternehmen" verfügt lediglich über Briefkastenadressen in Dubai bzw. auf den Britischen Jungfraueninseln. Schon bei einem Einspruch wegen § 253 ZPO (nicht ordnungsgemäße Benennung der klagenden Partei, keine ladungsfähiger Anschrift) hätten die von dem Anwalt als Beispiel genommenen Klagen eigentlich gar nicht mehr zugelassen werden dürfen. Die Tatsache, dass dies übersehen wurde, weil es den Amtsrichtern nicht auffiel und die Beklagten keine Anwälte hatten, spricht nicht dagegen. Spätestens bei diesem Einspruch würde noch nicht einmal mehr geprüft, ob der Anspruch besteht. Die Klage würde vorher schon abgepfeffert.

Gepostet von julez am 28.11.2009
ich hab auch gestern das schreiben des anwaltes bekommen. bin drei tode gestorben. danke für die comments.
interessant dass diese zahlungsklage an scheinbar unzählige gleichzeitig rausgeschickt wurde. lässt einen doch mal zusätzlich an der seriosität zweifeln...

Gepostet von dirk am 27.11.2009
ich habe auch einen brief von herrn f.michalak erhalten heute.
bin ja froh das ich nicht der einzige bin !
wußte wirklich nicht was ich machen sollte. nun da ich hier so einiges gelesen habe werde ich wohl auch nicht reagieren .
hoffe das geht mal gut !

Gepostet von Mr. Smith am 27.11.2009
Leute, jetzt bleibt doch mal ganz locker!!
Gegen Herrn Michalak wird bereits etwas unternommen, der gute Mann hat anscheinend dummer,- und ahngungsloser Weise gegen Copyrights verstoßen, mal sehen was da jetzt weiter passiert.
Eure ganzen Userbilder wurden übrigens bei myspace.com, oder in den meissten Fällen eher bei StudiVZ geklaut. Ist vielleicht doch keine so gute Idee private Fotos von sich im Internet auszustellen.

Auf gar keinen Fall bezahlen, es gibt bereits einen Präzedensfall, wobei die Firma Netsolutions FZE ganz klar unterlegen war. Ihr werdet also unter gar keinen Umständen Geld zahlen müssen, sollte es denn tatsächlich irgendwann mal vor Gericht gehen, was zu 99,99 Prozent sowieso schon unwahrscheinlich ist.

Gepostet von Bebbi am 27.11.2009
hallo habe so eben auch ein Schreiben von Frank M. erhalten auch mit Foto. Ich war dort auch angemeldet habe auch dafür bezahlt jedoch fristgerecht den account abgemeldet. Also wirklich nix tun??? Hab schon Angst bin echt Mittellos!!!!

Gepostet von Nicole am 27.11.2009
Hallo, auch ich hab dieses Schreiben heute erhalten.Angemeldet soll ich mich im Nov. 2007 ... Ich reagier da einmal gar nicht drauf, denn die IP Adresse stimmt überhaupt nicht überein. Woher die mein Foto haben , was anfang dieses Jahres erst gemacht worden ist, keine Ahnung ! Ist mir auch egal...

Gepostet von Centaury am 26.11.2009
Leute Leute, amcht euch doch nicht wild. Ich habe heute auch diesen Brief bekommen, wie wahrscheinlich alle. Es ist wohl mal wieder Zeit die Gebühren anzuheben und alle anzuschreiben denen man das anhängen will. Ich habe zusätzlich zur IP noch ein Foto von mir erhalten womit ich mich angeblich angemeldet habe. Hallo? Das Foto liegt auf min. 10 Internetseiten. Wer sagt denn das ich das war? Sollen die klagen, ich ignoriere diese Schreiben schon seit April 2007. Was will dieser Spasti Frank M. denn? Der soll mir anhand der Telekomprotokolle beweisen das ich diese IP mit Zeitstempel zu dem Zeitpunkt hatte. Ach schade, kann er ja gar nicht, denn solche Daten werden ja nur max. 6 Wochen gespeichert. Andere Anbieter sogar nur 1 Woche. Tja schade du Geldabzieher, hättest du was vernünftiges gelernt dann bräuchtest du nicht arme Menschen über den Tisch ziehen. Und Freunde: Auf keinen Fall drauf reagieren, das könnte als Geständnis anerkannt werden. Zahlen sowieso NICHT!!!
Mahnbescheid abwarten, dann Widerspruch einreichen beim Gericht. Thema durch!!!
Ich hoffe der Frank M. ließt das hier und wird seines Lebens nicht mehr glücklich

Gepostet von moin am 26.11.2009
ich habe auch so ein brief bekommen und nee anzeige gemacht es läuft jetzt alles

Gepostet von Steffen Jaensch am 26.11.2009
>>>Die wahre Person, die hinter diesem Beitrag steckt, ist mit Sicherheit ein Rechtsanwalt, der mit Abofallenabzockern zusammen arbeitet.<<<
Falsch Nico!
Bitte vergleicht doch mal (oben rechts) über den Autor: www.online-artikel.de/profile.php?author_id=8706
Das ist wohl selbsterklärend!!!

Gepostet von Ebney am 26.11.2009
Ich habe heute erst ein Schreiben vom einem Anwalt erhalten! Dort sind auch mehrere Verfahren aufgeführt die laut angeblich besagen, dass die Nutzer zahlen müssen. Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll. Bezahlen? Garnichts tun? Vorallem da ich meinen Vertrag zum 15.11.2009 gekündigt habe und die Forderung vom Anwalt erst am 23.11.2009 raus ging und heute ankam. Leider hatte ich schon eimal aus Angst gezahlt! Die Meinungen gehen auseinander! Ich bin ratlos!

Gepostet von mb2frae am 26.11.2009
!!!!!!!!ACHTUNG!!!!!!!!
Dieser Beitrag ist nur Teil einer groß angelegten Einschüchteungskampagne, siehe:
www.abzocknews.de/2009/11/26/hasimaus-rechtsanwalt-frank-michalak-ubernimmt-forderungseinzug-fur-nachbarschaft24-net/

Gepostet von Steffen Jaensch am 26.11.2009
Man schaue sich mal den den Namen unter diesem Beitrag an: Khassan Ahmadi und dann den in den angeblichen Gerichtsurteilen: Im Rechtsstreit der Netsolutions FZE vertretn durch Abdul Sathar, .....
....Ein Schelm, der böses dabei denkt.... oder Zufall???

Gepostet von Andreas am 26.11.2009
Danke dir! Habe auch soeben einen Brief bekommen wo drin steht dass ich mich vor 2 jahren angeblich mal auf der seite registriert haben soll (kann schon sein, weiss es nicht mehr genau) und nun über 200€ zu zahlen habe oO! Es steht sogar meine IP andresse drin. Dann kann ich also beruhigt sein und dieses schreiben einfach ignorieren, ist das sicher? Kann noch jemand vielleicht was dazu sagen? Vielen dank.

Gepostet von janeeisklar am 26.11.2009
also diese abzockhansels sind meiner meinung nach extrem dämlich.

ein anwalt der sich dazu herablässt solche simpleminds zu vertreten, hat entweder erhebliche finanzielle probleme oder ist ähnlich brain fail gestrickt wie die abzocker selbst.

einem solchen anwalt wie z.b. f. michalak gehört instant die zulassung entzogen.

es ist höchst erstaunlich und auch traurig, dass es in DE überhaupt möglich ist solche dubiosen und nicht statthaften forderungen gerichtlich geltend zu machen.

haben die justizare überhaupt realisiert das der abdallah schüttelpapst garkeine ladungsfähige adresse besitzt ?

also fail in allen bereichen, wer sich von so einem schmarrn beindrucken lässt gehört nicht in das 21zigste jahrhundert.

Gepostet von Nico Jahns am 25.11.2009
Die wahre Person, die hinter diesem Beitrag steckt, ist mit Sicherheit ein Rechtsanwalt, der mit Abofallenabzockern zusammen arbeitet.
Dieser Beitrag ist leider völlig wertlos und nur abgerichtet auf die ahnungslosen Verbraucher. Lasst euch nicht einschüchtern, denn in der Realität haben Abofallenabzockern und deren Rechtsanwälte keine Chance wenn es vors Gericht kommt, und dazu kommt es so gut wie nie.

Das Amtsgericht Mitte in Berlin hatte übrigens die (wahren) deutlichen Worte für die Abzocker: die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Ich zitiere:

"So ist eine Leistungspflicht der Klägerin nicht erkennbar, so dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts in einem auffälligen Missverhältnis zur (nicht vorhandenen) Gegenleistung stünde", heißt es in dem Urteil. "Zudem verstößt ein etwaiger Vertrag so gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam."







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