Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Nach dem Autounfall gilt: Ruhe bewahren

Autor: Ikempkes | Erstellt am: 20.02.2008 | Gelesen: 55460
Kategorie: Auto - Motor & Verkehr | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Viele kenne diese Situation, ein großer Knall und man steckt mittendrin im Autounfall.

desagUnabhängig ob fremd oder selbst verschuldet, nach dem Knall ist der Schreck groß und vielfach bricht Chaos am Unfallort aus. Um Fehler zu vermeiden und als Geschädigter keine Verluste zu erleiden muss hier eine Regel gelten: Ruhe bewahren! Hektik führt nach dem Unfall oft zur Vernachlässigung einiger wichtiger Punkte, welche sich bei der späteren Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen als schwere Fehler herausstellen und sich äußerst negativ auf die Regulierung des Schadens auswirken können.

Die folgenden Regeln sollen helfen, Fehler zu vermeiden und Ihre Interessen zu schützen:
Versuchen Sie nach dem Unfall einen klaren kopf zu bewahren und dokumentieren Sie schnellstmöglich den Verlauf des Unfallgeschehens. Besonders wichtig ist hierbei die Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge um z.B. innerhalb einer Unfallrekonstruktion den genauen Ablauf zu beweisen. Sollte die Möglichkeit bestehen, so empfiehlt es sich die Fahrzeuge in Unfallposition zu belassen, eine Fotodokumentation zu erstellen oder eine Skizze des Unfalls anzufertigen. Anhand von Kollisionswinkeln und den Beschädigungen an den einzelnen Fahrzeugen ist es erfahrenen Gutachtern später möglich einen detaillierten Ablauf des Unfalls zu skizzieren bzw. mithilfe von Softwarelösungen darzustellen.
Auch bei vermeintlichen Bagatellschäden empfiehlt es sich die Polizei zu informieren, selbst wenn der Unfallgegner ein Verschulden seinerseits einräumt.

autounfallAchten Sie auf an der Unfallstelle anwesende Zeugen und lassen Sie sich deren Personalien geben bzw. erfassen Sie Kennzeichen von Fahrzeugen, welche in der Umgebung des Unfallgeschehens befindlich sind und deren Insassen den Unfall evtl. gesehen haben. Jeder zusätzliche Zeuge kann im Streitfall nützlich sein.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie eine Mitschuld oder alleinige Schuld an dem Unfall haben, so äußern Sie diese Meinung nicht und unterschreiben Sie vor allem keine derartig lautenden Erklärungen am Unfallort. Eine einmal getätigte Unterschrift/ Erklärung lässt sich schwer negieren.

Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen. Heutzutage ist die Regulierung eines Unfallschadens so umfangreich und mitunter kompliziert, dass sich Laien vielfach verstricken und auf wichtigen Positionen Ihres Schadens sitzen bleiben. Die durch die Beratung entstehenden Kosten sollte niemand scheuen. Bei einem Nichtverschulden des Unfalls werden die Kosten des Anwalthonorars als Schaden aufgenommen und im Rahmen der Ersatzpflicht durch die gegnerische Versicherung übernommen.

Haben Sie beim Unfallgeschehen eine Verletzung davongetragen? Suchen Sie umgehend einen Arzt auf damit dieser feststellen kann, ob vorliegende Beschwerden einen Zusammenhang mit dem Unfall haben. Lassen Sie sich über den Befund ein Attest ausstellen. Sammeln Sie für eine Geltendmachung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld Quittungen für alle anfallenden Kosten wie Praxisgebühr, Apotheke, Taxifahrten, Krankenhauszuschlag, etc.. Speziell bei Verletzungen gilt die Hilfe eines Anwalts als unverzichtbar, da nur ein Anwalt die Details Ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld oder weitere Ansprüche auf Schadensersatz wie Behandlungskosten oder Haushilfeschaden erfassen kann.

Durch einen Unfall steht man oftmals vor einer Vielzahl ungeklärter Fragen. Darf ich ein Ersatzfahrzeug mieten? Muss ich den Wagen zur Reparatur bringen oder bekomme ich den Schaden anderweitig ersetzt? Darf ich das Fahrzeug reparieren lassen auch wenn ein Totalschaden vorliegt?

Die erfolgreiche Abwicklung eines Unfallschadens ist davon abhängig, ob von Anfang an die richtigen Wege genommen werden um Ansprüche zu festigen.

Einige Punkte zum Abschluss:
Nach einem Unfall sind alle Unfallbeteiligten verpflichtet, die Unfallstelle zu sichern. Zusätzlich müssen sich alle Unfallbeteiligten erkennbar machen bzw. Ihre Beteiligung am Unfall melden.

Rufen Sie auch bei vermeintlichen Bagatellschäden die Polizei hinzu.

Verlassen Sie nicht einfach den Unfallort! Sie haben eine Wartepflicht! Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Sie sollten die Polizei über den Unfall informieren. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, machen Sie sich evtl. nach § 142 StGB der Unfallflucht strafbar.
 
Seite : [ 1 ] 2
 
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Meist gelesene Artikel in der Kategorie Auto - Motor & Verkehr:
Nach dem Autounfall gilt: Ruhe bewahren
Zündapp DB Baureihe
Motorradfahren ist Grundsätzlich ein Verschulden gegen sich selbst
KFZ Unfall - was wird ersetzt?
Terror stoppt den Traum der Dakar-Rallye
Neuer Konfigurator für Alufelgen und Kompletträder
Lena Gercke auf den Recaro Days 2008
Der Audi Ur-Quattro: eine Leidenschaft fürs Leben
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Auto - Motor & Verkehr:
Motorradjugend - eine Leidenschaft entflammt
Bürstner beim Caravan Salon in Düsseldorf
Die Zukunft der Luftfahrt
NeilPryde launches high-performance road bikes
Streit um situative Winterreifenpflicht
Guenstig einen gebrauchten Roller erwerben
Neuer Spezialreifen für Portalhubwagen
SmartTOP Verdecksteuerung demnächst für Peugeot 308CC und Renault Megane CC

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Nach dem Autounfall gilt: Ruhe bewahren”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.