Wir als Existenzgründungsberater machen immer wieder die Erfahrung, dass potentielle Existenzgründer, Verbund- bzw. Kooperationspartner und Banker verwundert sind, wenn wir Ihnen etwas vom sog. Gründungszuschuss erklären. Aus diesem Grunde haben wir uns dazu entschlossen, die wesentlichen Grundzüge aufzuzeigen:
Der Gründungzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die sich aus einem Arbeitsverhältnis oder aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen. Der Gründungszuschuss ist eine Versicherungsleistung und ein daraus resultierender Rechtsanspruch, der aufgrund geleisteter Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (12 Monate Einzahlungen in den letzten 24 Monaten) erworben wurde. Es spielt keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung (Achtung Sperrzeit) oder Fremdkündigung beendet wurde. Selbst, wenn eine Abfindung bezogen wird, spielt das keine Rolle.
Der Gründungszuschuss wird für eine Dauer von 9 Monaten in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gewährt. Zusätzlich wird zur sozialen Absicherung eine monatliche Pauschale in Höhe von 300 Euro gezahlt. Diese zusätzliche Zahlung kann für 6 weitere Monate beantragt werden, wenn die Geschäftstätigkeit geeignet dargestellt werden kann.
Neben der Aufnahme einer die Arbeitslosigkeit beendenden, selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit muss der Antragsteller einige weitere Voraussetzungen für die Gewährung des Gründungszuschusses erfüllen. So muss er einen Restanspruch von mindestens 90 Tagen auf Arbeitslosengeld I haben. Zusätzlich muss der Antragsteller nachweisen, dass er persönlich und fachlich für die Selbständigkeit geeignet ist und dass sein Konzept tragfähig ist. Für letzteres ist eine fachkundige Stellungnahme notwendig, die eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, einen Lebenslauf, eine Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau umfassen muss.
Jüngst wurden einige Gerüchte über Änderungspläne der Bundesregierung laut. Demnach soll die Grundförderung in Höhe von 300 Euro nur noch 6 anstatt 9 Monate gezahlt werden, die mögliche Anschlussförderung allerdings von 6 auf 9 Monate verlängert werden. Zudem soll die vorausgesetzte Dauer des Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 180 Tage erweitert werden. Weiter soll der Gründungszuschuss von einem für alle geltenden Rechtsanspruch zur Ermessungsgrundlage der zuständigen Stellen werden.
Torsten BogauschSchmidt & Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Niederlassung Weißwasser
Bautzener Straße 38, Ecke Lessingstraße
02943 Weißwasser
Tel.: 03576 / 2839-0
Fax: 03576 / 283930
Internet: www.etl.de/sp-weisswasser
E-mail: sp-weisswasser@etl.de