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Mutterschafts- und Elterngeld - Woher kommt das Geld

Autor: DaYFlaMe | Erstellt am: 08.06.2007 | Gelesen: 9948
Kategorie: Babys - Kinder & Erziehung | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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Infos über das neue Elterngeld und alle anderen finanziellen Hilfen für Familien
 

Mutterschafts- und ElterngeldMutterschaftsgeld

Der Mutterschutz dauert 14 Wochen. In dieser Zeit bekommen gesetzlich versicherte Frauen Mutterschaftsgeld, das aus einem Zuschuss der Krankenkasse in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag besteht und vom Arbeitgeber auf das Durchschnittsnettogehalt aufgestockt wird.

Privatversicherungen zahlen in der Regel kein Mutterschaftsgeld, privat versicherte Frauen erhalten nur den Arbeitgeberanteil. Auf Antrag zahlt ihnen aber das Bundesversicherungsamt (Friedrich-Elbert-Allee 38, 53113 Bonn, Tel. 02 28/619-18 88) einmalig 210 Euro. Bekommen kann dieses Geld auch, wer in einer gesetzlichen Kasse familienversichert ist und eine geringfügige Beschäftigung ausübt (Minijob).

Tipp Tipp: Auch wenn sich die Mutterschutzfrist für das zweite Kind mit der Elternzeit für das erste überlappt, gibt es Mutterschaftsgeld. Lassen Sie sich dann beraten, wie es im Einzelfall berechnet wird.
 

Elterngeld

Seit dem 1.1.2007 gibt es Elterngeld. Diese Zahlungen bekommt, wer nach der Geburt des Babys eine Zeit lang seine Stelle aufgibt oder seine Arbeitszeit auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert. Gezahlt werden 67 Prozent des Durchschnittseinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens aber 300 Euro höchstens 1800. Gezahlt wird das Elterngeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes. Zwei weitere Monate gibt es Geld, wenn sich der andere Elternteil in dieser Zeit um das Kind kümmert (Vätermonate).

Tipp Tipp: Der Antrag auf Elterngeld kann am Tag der Geburt gestellt werden. Hektik tut aber nicht Not: Das Elterngeld wird drei Monate rückwirkend bezahlt. Den Antrag nehmen die alten Erziehungsgeldstellen an, im Zweifel gibt das Einwohnermeldeamt Auskunft, wo man sich hinwenden muss.

was auch geht Was auch geht: Das Elterngeld strecken, damit nicht beide schon nach einem Jahr in den Job zurück müssen. Man kann sich statt zwölf Monate lang 900 Euro auch 24 Monate lang 450 Euro auszahlen lassen. Auch die Partnermonate können halbiert werden, dann gibt's 28 halbe Monatsbeiträge.
 

Kindergeld

Kindergeld bekommen alle Eltern vom Tag der Geburt ihres Kindes an. Es ist für alle gleich, nicht vom Einkommen abhängig. Kindergeld beträgt für die ersten drei Kinder je 154 Euro monatlich, ab dem vierten Kind 179 Euro, und wird bei der Familienkasse der zuständigen Arbeitsagentur beantragt (Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Kopie mitbringen).
 
Tipp Tipp: Patchworkfamilien mit mindestens vier Kindern können ihre Ansprüche zusammenlegen und auf einen Elternteil übertragen – dann gibt's ab dem vierten Kind in der Familie 179 Euro.
 

Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlag können berufstätige Eltern bekommen, die trotz ihrer Arbeit mit ihrem Einkommen nur das Existenzminimum verdienen – die genaue Höhe ist abhängig von Mietniveau und Lebenshaltungskosten und in jeder Stadt anders. Reicht das Einkommen nur für die Erwachsenen und nicht für die Kinder, können diese Familien bei den Familienkassen der Arbeitsagenturen einen Kinderzuschlag beantragen, der maximal drei Jahre lang bezahlt wird – Die Geburt eines weiteren Kindes verlängert diese Frist nicht.
 
gut zu wissen Gut zu wissen: Den Antrag sollten Sie ruhig stellen, aber das Einkommensfenster für den Kinderzuschlag ist schmal. Wer zu viel verdient, bekommt nichts, wer zu wenig verdient, bekommt Sozialgeld für die Kinder.
 

Betreuungskosten

Berufstätige Eltern können zwei Drittel ihrer Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen (Höchstbetrag: 6000 Euro). Beispiel: Wer z.B. 3000 Euro im Jahr für Betreuung (Tagesmutter, Krippe, Kindergarten) ausgibt, kann 2000 Euro absetzen. Vorrausetzung: Das Kind ist unter drei Jahre alt, beide Eltern sind berufstätig, oder die berufstätige Mutter (bzw. der Vater) erzieht das Kind allein.
 
Für Eltern, bei denen nur ein Ehepartner berufstätig ist, gilt: Für Kinder bis zum dritten Geburtstag kann man nichts absetzen, für Kinder zwischen drei und sechs gelten dann dieselben Steuervorteile. Hintergrund dieser neuen Regelung: Der Staat möchte fördern, dass Kinder in den Kindergarten gehen.
 

Stiftungen

In einigen Bundesländern und beim Bund gibt es Stiftungen für Frauen, die durch die Geburt finanzielle Probleme bekommen; auch die Kirchen haben Hilfsfonds. Informationen gibt's bei Schwangerschaftsberatungsstellen. (Adressen hat die Gemeindeverwaltung).

Tipp Tipp: Manche Anträge müssen vor der Geburt gestellt werden. Bitte rechtzeitig erkundigen.

 
 
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