Ein genauer Blick auf den Mietvertrag lohnt sich
Deutschland hat im Vergleich zu anderen Ländern in Europa eine überdurchschnittlich hohe Mietquote. Nur knapp 41 Prozent des Wohnraums ist auch Wohneigentum, insgesamt werden etwa 23 Millionen Wohnungen vermietet.
Zwar gibt es keine statistischen Angaben zur genauen Zahl der aktuell gültigen Mietverträge, doch man kann davon auszugehen, dass nur ein verschwindend geringer Bruchteil dieser Mietverhältnisse nicht über einen Vertrag abgesichert ist. Für komplexe Vereinbarungen wie der Überlassung einer Wohnung zählt nur die Schriftform – diese Maxime gilt auch und insbesondere im Mietrecht. Ein schriftliches Vertragswerk schützt zwar nicht endgültig vor Streitigkeiten zwischen den Mietparteien. Weil die Bedingungen der Miete weitgehend klar und detailliert geregelt sind, minimiert ein Vertrag jedoch die Wahrscheinlichkeit von Auseinandersetzungen erheblich.
Vermieter greifen üblicherweise auf vorformulierte Verträge aus dem Schreibwarenhandel oder dem Internet zurück. Einige dieser standardisierten Texte bieten den Anbietern von Wohnungen und Häusern den Vorteil, bewährte und rechtlich abgesicherte Formulierungen zu enthalten. Übliche Passagen zu den wichtigsten Rahmenbedingungen eines Mietverhältnisses sind von Juristen so verfasst, dass sie einer Überprüfung vor Gericht standhalten würden. Das kommt letztlich auch den Mietern zugute, die keine Befürchtungen vor unverhältnismäßigen Regelungen haben müssen.
Mietern sei empfohlen, sich bei der Vertragsunterzeichnung zu informieren, aus welcher Quelle das Dokument stammt. Wohnungsinteressenten sollten die Texte in jedem Fall eingehend prüfen, insbesondere wenn der Vermieter einen aus dem Internet heruntergeladenen Vordruck vorlegt. Mittlerweile kuriseren im Netz dutzende Musterverträge, doch nur einige dieser Download-Dokumente erfüllen die formalen und inhaltlichen Anforderungen an einen Mietvertrag zu 100 Prozent. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Vorlagen von den Immobilienbesitzern bzw. Verwaltern angepasst werden. Oftmals sind es nur kleinere Änderungen, etwa wenn persönliche Angaben zum Mieter oder zum Mietobjekt eingefügt werden. Es kann aber auch vorkommen, dass aus den Mustern ganze Paragraphen verschwinden. Meist geschieht das, wenn der Muster Mietvertrag am Computer editiert wird. Dabei muss man dem Bearbeiter nicht einmal böse Absichten unterstellen, oft verschwinden einfach aus Unachtsamkeit zentrale Passagen. Sobald eine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt wurde, ist er jedoch rechtskräftig. Deshalb gilt für den Mietvertrag das Gleiche wie für alle anderen Verträge: Lieber zweimal durchlesen, als sich im Nachhinein mit den Konsequenzen herumzuärgern.
Mark Schmidtke