Artikel-Recherche: Titel Beschreibung   Erweiterte Suche

Muss es ein offener Hilfsmittelkatalog sein? Was ist zu beachten?

Autor: Sven-Hennig | Erstellt am: 27.09.2010 | Gelesen: 1065
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: Unbewertet
PDF Erstellen PDF Erstellen | Drucken Drucken | An Freund Senden Versenden

(Online-Artikel.de) - Gesetzliche und Private Krankenversicherung bieten völlig unterschiedliche Absicherung

GF Sven Hennig
GF Sven Hennig
In jeder Beratung zur Privaten Krankenversicherung (PKV) sollte es um die Frage der Erstattung von Hilfsmitteln gehen. Diese sind vielleicht nicht unbedingt jedes Jahr zu beziehen, falls diese aber benötigt werden, so gibt es eine Reihe von kostspieligen Exemplaren der Spezies "Hilfsmittel".

Zunächst sollte klar sein, wie die gesetzliche Versorgung aussieht.

Für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) existiert ein so genanntes Hilfsmittelverzeichnis. Dieses ist auf den Internetseiten des Spitzenverbandes der GKVen zum Download abrufbar. Das Aktuelle Hilfsmittelverzeichnis der GKV finden Sie hier.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Spitzenverbände der Pflegekassen erstellen gemäß gesetzlicher Vorgaben ein Hilfsmittel- und ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. Diese Verzeichnisse führen die von der Leistungspflicht umfassten Hilfs- und Pflegehilfsmittel auf (vgl. § 128 SGB V und § 78 SGV XI).

Und welche Versorgung besteht nun in der Privaten Krankenversicherung?

Zunächst einmal ist ein ganz großer Unterschied festzuhalten. In der Privaten Krankenversicherung ist die Versorgung mit Hilfsmitteln in den Tarifbedingungen geregelt. Jeder Versicherer schafft in jedem seiner Tarife unterschiedliche Regelungen. Dabei sind diese einzig und allein maßgebend und salopp ist zu sagen: Nur das was dort genannt ist, ist auch versichert. Nicht mehr und nicht weniger.

Dabei ist zwischen so genannten offenen Hilfmittelkatalogen und geschlossenen Aufzählungen zu unterscheiden. In einer offenen Formulierung könnte folgendes geschrieben stehen:

Ersetzt werden Aufwendungen für die Anschaffung, die Wiederbeschaffung und die Reparatur von medizinisch notwendigen Hilfsmitteln, die von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet sind.

Im Gegensatz zu einem geschlossenen Katalog sind hier keine festen Hilfsmittel genannt. Somit ist hier der medizinische Fortschritt einkalkuliert und versichert. Dabei achten Sie bitte darauf, dass keine Einschränkungen wie "einfache Ausführung" oder dergleichen vorhanden sind. Diese machen die Vorteile eines offenen Kataloges vielleicht zu nichte.

In einem geschlossenen Katalog finden sich zum Beispiel folgende Aussagen:

Hilfsmittel sind Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Sprechgeräte, Stützapparate, orthopädische Einlagen und Schuhe, Bandagen, Bruchbänder, Gummistrümpfe und gegen Verunstaltung und Verkrüppelung ärztlich verordnete Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle.

Hier sind Hilfsmittel abschließend genannt. Was also nicht genannt ist, ist auch (zukünftig) nicht versichert. Dabei interessieren auch bunte Prospekte und dergleichen nicht. Das konnte man eindrucksvoll ja bereits in meinen Beiträgen zur Hilfsmittelgarantie nachlesen.

Daneben gibt es noch Unternehmen, welche in Ihren Tarifen zwar grundsätzlich geschlossene Kataloge verwenden, diese aber durch offene Formulierungen aufwerten. Das könnte zum Beispiel wie folgt lauten:

Darüber hinaus sind grundsätzlich lebenserhaltende Hilfsmittel erstattungsfähig, wenn die lebenserhaltende Funktion durch keine hier genanntes Hilfsmittel gewährleistet werden kann.

Generell gilt gerade bei geschlossenen Katalogen: Hier sollten keine absoluten Beträge genannt sein. Mit einer Formulierung von "Krankenfahrstühle bis 620 EUR" sind Sie heute schon schlecht bedient, da der Betrag nicht ausreicht. Was aber sind 620 EUR in x Jahren noch Wert? Was wenn der elektrische Rollstuhl nun 10.000 EUR statt 620 EUR kostet?

Aber auch hier gilt: Allein ein guter Hilfsmittelkatalog macht keinen passenden/ guten Tarif. Achten Sie daher auf Ihre persönlichen Anforderungen und sprechen Sie ausführlich mit Ihrem Berater.

 
 
Geno Sponsoring
Social Bookmark

Artikel Bewerten:  Schlecht Artikel ist Schlecht 1 2 3 4 5 Artikel ist Sehr Gut Sehr Gut  
Zuletzt gelesene Artikel in der Kategorie Geld - Versicherung & Vorsorge:
Wie man mit dem Tagesgeld das Beste für sich heraus holt!
Die Pflegereform 2012 / 2013 ist beschlossen
Dienstunfähigkeitsabsicherung von Beamten
Richtig planen für die Rente
Krankenzusatzversicherungen für Kinder
Pflegezusatzversicherung - heute schon an morgen denken
Die passende Krankenversicherung für Studenten
Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung

comment Kommentare von Besucher !

Noch kein Kommentar zu Artikel “Muss es ein offener Hilfsmittelkatalog sein? Was ist zu beachten?”







Top | rss   
Designed by A2D Webdesign Agentur | Media-Netzwerk: MyPress World | MyPress DE | MyPress CH | MyPress AT | Online Article
OA-Services: Online PR-Blog | Webreporter | Know-How | Jobs & Stellenanzeigen | Presseportal | News | Branchenbuch

Copyright 2008 © Art2Digital InterMedia Solutions | ICRAchecked | Creative Commons License.