Wir holen die Kuh vom Eis
Wer wegen einem Alkohol oder Drogendelikt eine
MPU (
medizinisch psychologische Untersuchung) zur Wiedererteilung seines Führerscheins beibringen muss sollte wissen, dass ab Juli 2009 durch die geänderten Beurteilungskriterien der Leberwerte zum Nachweis der Abstinenz nicht mehr relevant sind. Zur Nachweisführung ist zwischenzeitlich die ETG - Haaranalyse bzw. mehrfaches ETG - Urinscreening verpflichtend.Diese wurden von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. entwickelt.
Die MPU ist das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreigung wie z.Bsp. Tüv, Dekra, PimaMpu etc.
Eine MPU wird angeordnet zur Klärung von Eignungszweifeln wie z.Bsp. bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotenzial. Weiterhin können MPU Begutachtungen u.a. nach §13 bei Alkoholproblematik und §14 Betäubungsmittel in Betracht kommen.
Wichtig ist hierbei zu wissen, dass das Gutachten selbst nicht anfechtbar ist. Es muss jedoch schlüssig sein, da heißt das Ergebnis muss aus der Untersuchung ersichtlich sein. Sofern jedoch ein Gutachten unschlüssig ist und die Verwaltungsbehörde darauf Ihre Entscheidung stützt, ist dagegen Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig.
Weiterhin wird seit dem 01.07.09 laut Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Trennung zwischen Beratung und Begutachtung verlangt. Somit darf laut Anlage 15 Ziffer 4 zu §11 Abs. 5 FeV ein Psychologe nur noch Begutachten oder beraten. Wenn das Trennungsgebot nicht beachtet wird, ist das Gutachten hinfällig und die MPU – Stelle Schadenersatzpflichtig.
Somit ergibt sich folgender Fahrplan zum eventuellen erreichen einer positiven Beurteilung:
- Sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, der Akteneinsicht erhält und bei allen Fragen wie Sperrfristverkürzung, MPU etc. behilflich ist.
- Abklären, ob ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet wird.
- Bei Drogendelikten sofort ein Drogen-Kontroll-Programm durch ETG – Screenings buchen, um den Nachweis zu bekommen, dass sich im letzten Jahr kein Anhalt auf Drogenkonsum ergab.
- Bei Alkoholdelikten sofort ein Alkohol-Kontroll-Programm durch ETG – Screenings buchen, um den Nachweis zu bekommen, dass sich im letzten Jahr kein Anhalt auf Alkoholkonsum ergab.
- Kursus für Alkohol-/ Drogenauffällige Kraftfahrer buchen und regelmäßig bis zur MPU besuchen.
- Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Führerscheinstelle den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
- Polizeiliches Führungszeugnis (Typ 0) beim Einwohnermeldeamt beantragen. (Dies darf für die MPU nicht älter als 6 Monate sein)
- Erste Hilfe „Sofortmaßnahmen am Unfallort 8 Stunden" besuchen; bzw. soll der Führerschein für 7,5t weiterhin gelten ist der große „Erste Hilfe" Nachweis erforderlich. Diese Nachweise dürfen zur MPU nicht älter als 6 Monate sein.
- Der Führerscheinstelle nachAufforderung alle Dokumente zur Verfügung stellen wie: Führungszeugnis; Bescheinigung Kursteilnahme Alkohol-/ Drogenauffällige Kraftfahrer; Erste Hilfe Bescheinigung; augenärztliches Gutachten (ab Klasse C1); ärztliches Gutachten (ab Klasse C1) sowie 1 biometrisches Passbild.
- Termin durch zügige Überweisung der MPU Gebühren bei der MPU Stelle vereinbaren. Es werden Stellen vom Straßenverkehrsamt vorgeschlagen, wo man sich für eine Stelle entscheiden muss, da die Straßenverkehrsbehörde alle Unterlagen dorthin übersendet.
- Nun steht die Untersuchung an; Ausgeschlafen, pünktlich und Fit zu diesem Termin erscheinen und alle Bescheinigungen der bis dahin erworbenen Abstinenznachweise sowie Vorbereitungskurse vorlegen.
Erfahrungsgemäß erhalten Sie nun 2 Wochen nach der Untersuchung Ihr Begutachtungsergebnis, das folgende Ergebnisse haben kann: negativ – mit Empfehlungen der weiteren Vorgehensweise zur Erlangung einer positiven Begutachtung; positiv ohne Auflagen oder auch teilweise positiv in Verbindung mit einem MPU Nachschulungskurs nach §70.
Bei der Empfehlung „Nachschulungskurs nach § 70" muss jedoch die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Zustimmung zur Teilnahme an einem Kurs geben; diesbezüglich muss das teil positive MPU Gutachten der zuständigen Führerscheinstelle vorgelegt werden. Die Kurse nach § 70 FeV werden von Verkehrspsychologen durchgeführt und sind von Aufbauseminaren des Punktesystems (ASP Seminar, FSF Seminar und ASF Seminar) zu unterscheiden welche auch von ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt werden. Die Teilnahmebestätigung hat die Rechtsfolge der unmittelbaren Erteilung der Fahrerlaubnis.
Wenn Ihnen nun dieser Weg zu umständlich oder auch zu langwierig erscheinen sollte bleibt Ihnen nun noch die EU Alternative durch den Erwerb einer EU – Fahrerlaubnis, wie es in anderen Bereichen z. Bsp. des Insolvenzrechts genutzt wird.
Sollten Sie fragen rund um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis haben, bzw. um die Erteilung einer EU – Fahrerlaubnis erreichen Sie mich kostenlos im Skype – Chat unter: „mischa.link_scoutlogic".
Mit freundlichem Gruß
Mischa Link