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Möglichkeiten und Gefahren von Wertermittlungen in der Sachversicherung

Autor: Cami | Erstellt am: 04.11.2008 | Gelesen: 3240
Kategorie: Geld - Versicherung & Vorsorge | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme für die Feuer- bzw. Sachversicherung ist, gerade bei Gewerbe- oder Industrieunternehmen, ein komplexes und undurchsichtiges Thema.

Sachverständigengutachten
Sachverständigengutachten
Die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme für die Feuer- bzw. Sachversicherung ist, gerade bei Gewerbe- oder Industrieunternehmen, ein komplexes und undurchsichtiges Thema.

Genau aus diesem Grund besteht hierbei häufig die Gefahr einer möglichen Unterversicherung und dementsprechenden Abzügen im Schadenfall, da Positionen in den Bereichen Gebäude und Betriebseinrichtungen teilweise vergessen oder falsch bewertet werden.

Für die Ermittlung der richtigen Summe sieht die Versicherungswirtschaft grundsätzlich zwei Hilfestellungen/Varianten vor, die im folgenden vorgestellt und bewertet werden.

1. Sachverständigengutachten


Prinzip:

Bei einer Bewertung durch einen staatlich vereideten Sachverständigen erfolgt eine manuelle/körperliche Bestandsaufnahme und Bewertung der einzelnen Gebäude- und Betriebseinrichtungspositionen vor Ort. Diese Werte dienen als Grundlage und können zukünftig mittels einen vom Sachverständigen herausgegebenen Index entsprechend hochgerechnet werden.

Vorteile:
Es handelt sich bei dem unter 1.1. beschriebenen Prinzip um ein sehr genaues Verfahren zur Ermittlung der korrekten Versicherungssumme , da jede Position der Gebäude und/oder Betriebseinrichtung separat erfaßt und bewertet wird. Außerdem stimmt der Versicherer nach Absprache einem generellen Unterversicherungsverzicht zu

Nachteile:
Eine Wertermittlung anhand eines Sachverständigengutachtens bringt in der Regel hohe Kosten mit sich. Diese stehen, insbesondere für mittelständische Unternehmen, häufig nicht in Relation zum Kosten-/Nutzenfaktor.

2. Wertzuschlagsermittlung mit Hilfe der Indizes des statistischen Bundesamtes in Wiesbaden


Prinzip:

Die Versicherungssumme für die Position Gebäude und/oder Betriebeinrichtung wird gebildet aus dem Wert der versicherten Sachen auf Basis einen Grundjahres z.B. derzeit 2000 (früher 1970 oder 1980) und einem Wertzuschlag, der die Preisentwicklung bis heute berücksichtigt. Als Hilfestellung können hierbei die Anschaffungswerte pro Jahr gemäß Anlagenbuchhaltung verwendet werden, die mit Hilfe des jeweiligen Preisindices (herausgegeben vom statistischen Bundesamtes, Wiesbaden) auf das Basisjahres hoch- oder rückgerechnet werden.

Beispiel:
Summe der Anschaffungswerte ‚Betriebseinrichtung' im Jahre 1995: € 250.000,-
Index Betriebseinrichtung 1995: 94,60 %
Wert 2000: € 264.271,-

Vorteile:
Hauptvorteil bei diesem marktüblichen Verfahren ist, die recht unkomplizierte Umrechnung der Anlagenwerte auf den Basiswert, insbesondere wenn die Anlagenwerte elektronisch dem Unternehmen zur Verfügung stehen.

Wird zu Beginn eines Versicherungsjahres die Versicherungssumme gemäß der unter 2.1. erläuterten Variante richtig bemessen, so wird zur Unterversicherungsberechnung der doppelte Wertzuschlag als Vorsorge hinzugezogen.

Außerdem müssen nach erstmaliger Festlegung einer Grundsumme einmal jährlich nur die Zu- und Abgänge gemeldet werden, die dann entsprechend die aktuelle Versicherungssumme bestimmen.

Nachteile und Gefahren:
Die Ermittlung der Versicherungssumme anhand des Anlagenverzeichnisses ist zwar grundsätzlich eine einfachere und günstigere Methode für ein Unternehmen, dennoch bringt diese Variante der Wertermittlung auch einige Gefahren mit sich, die nachfolgend stichpunktartig dargestellt werden sollen:
  • der technische Fortschritt wird vom statistischen Bundesamt nicht berücksichtigt
  • GWG`s, fremdes Eigentum, Ersatzteile und Zubehör bleiben teilweise unberücksichtigt
  • Sonderkonditionen, Eigenleistungen, Inzahlungnahme von alten Maschinen erscheinen in der Anlagenbuchhaltung in der Regel nicht
  • in der Anlagenliste werden keine Anlagengüter kenntlich gemacht für die ggf. schon eine separate Versicherung wie z.B. Elektronik-/Maschinenversicherung besteht
  • die Indizes sind aufgestellt für Warengruppen und sind daher nur Durchschnittswerte

C. Mikosch
 
 
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