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Mögliche Sicherheitsmerkmale geschlossener Fonds

Autor: aad | Erstellt am: 13.01.2012 | Gelesen: 135
Kategorie: Finanzen - Börse & Aktienmärkte | Bewertung: rateArateArateArateArateA
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(Online-Artikel.de) - Mögliche Sicherheitsmerkmale geschlossener Fonds

Der Sicherheitsaspekt genießt bei der Auswahl einer Kapitalanlage einen besonderen Stellenwert. Dies gilt in wirtschaftlich unsicheren und turbulenten Zeiten umso mehr. Auch geschlossene Fonds haben sich auf die veränderte Kundenpräferenz eingestellt, da Anleger in den vergangenen Jahren sukzessive mehr sicherheitsorientierte Beteiligungskonzepte bevorzugten.

Eine wesentliche Rolle bei der Auswahl eines geschlossenen Fonds sollte daher der Überprüfung der angebotenen Sicherheitsmerkmale zukommen. Je nach Beteiligungskonzept und Investitionsobjekt können diese sehr unterschiedlich ausfallen. Beispielsweise ist bei Immobilienfonds neben der Lage besonders auf den Mieter und die Ausgestaltung des Mietvertrags zu achten. Werden die Investitionsobjekte von staatlichen Institutionen oder von privaten Unternehmen mit bester Bonität langfristig angemietet und sind die Mietverträge zudem an die Inflation gekoppelt, so erfüllen diese geschlossenen Beteiligungen bereits wesentliche Sicherheitskriterien. Der Bonität des Leasingnehmers sowie der Länge des Leasingvertrags gilt es bei Flugzeugfonds besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Ähnlich verhält es sich bei Schiffsfonds. Je solventer der Charterer und je langfristiger der Chartervertrag, desto sicherer ist eine solche Beteiligung insbesondere in einem schwächeren Marktumfeld. Bei Solar- oder Windkraftfonds sollte der Anleger auf langfristige staatlich geregelte Einspeisevergütungen achten. Daneben finden sich auch Private Equity Fonds, die mit Sicherheitsmerkmalen wie z.B. mit einer Kapitalgarantie ausgestattet sein können. Dabei wird das Beteiligungskonzept über eine Bankgarantie so strukturiert, dass der Anleger zumindest seine Einzahlungssumme (ohne Agio) zurückerhält, selbst wenn die Unternehmensbeteiligungen Verluste erwirtschaften sollten.

Zudem lohnt sich die Überprüfung möglicher weiterer Ausstattungsmerkmale, die zusätzliche Sicherheiten bieten können. So bieten verschiedene Initiatoren beispielsweise Platzierungs-, Fertigstellungs-, Festpreis- oder Höchstkostengarantien an. Diese Features können sich als durchaus sinnvoll erweisen, um verschiedene unternehmerische Risiken vom Anleger auf den Garanten zu übertragen. Dieses Mehr an Sicherheit ist grundsätzlich begrüßenswert. Dennoch sollte der Anleger nicht unbedacht zugreifen. Denn eine Garantie ist immer nur so viel wert wie ihr Garant. Interessierte Anleger sollten deshalb immer die Bonität des Garantiegebers überprüfen. Ist dessen Haftungsrahmen bereits gemäß Gesellschaftsform limitiert, ist die Garantie wenig wert. Nur wenn Garanten unbegrenzt und langfristig ihren Verpflichtungen nachkommen können, lohnt sich der gegebenenfalls für die Garantie zu zahlende Aufpreis. Und auch hier ist Vorsicht angebracht, denn die zusätzlichen Kosten einer Garantie sollten immer in einer vernünftigen Relation zum Risiko stehen.

Autor: Stefan Göbel
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