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Mobbing in Unternehmen

Autor: Results | Erstellt am: 02.04.2008 | Gelesen: 87851
Kategorie: Beruf - Bildung & Karriere | Bewertung: rateArateArateArateBrateB
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(Online-Artikel.de) - Gibt es wirklich keine Chance für das Mobbingopfer ?

mobbingNach einiger Zeit des Mobbings, ist das Opfer zumeist psychisch angeschlagen und zeigt beispielsweise ein auffälliges Verteidigungsverhalten. Wird der Fall dann in offizielle Hände gelegt, liegt der Fokus auf dem Opfer. Es kann zu Versetzungen kommen. Insbesondere wenn in einem Unternehmen eine nicht konstruktive Personalverwaltung betrieben wird, kann es zu Entscheidungen kommen, die das Opfer weiter psychisch belasten. Sucht das Mobbingopfer nun Möglichkeiten mit der Situation zu leben, entstehen dabei in der Regel Krankheitsanzeichen, deren Ursachen dem behandelnden Arzt zunächst verborgen bleiben. Ohne Hilfe kann am Ende des Mobbingprozeses sogar die Ausgliederung aus dem Arbeitsleben stehen.

Was kann das Mobbingopfer tun?

Generell hat der Betroffene mehrere Möglichkeiten. Er kann sich unterwerfen und die Diskriminierungen hinnehmen, er kann kündigen, er kann jedoch auch darum kämpfen, dass die Kommunikation wieder normalisiert wird.

Allerdings geht ein Mobbingopfer, das sich aktiv darum bemüht, die Situation zu verbessern und die Konflikte zu lösen, ein gewisses Risiko ein. Bedauerlicherweise liegt es de facto in der Entscheidung der Mobber, ob sie das Mobbing fortsetzen oder nicht. Bereits im Verlauf des Mobbingprozesses hat sich eine vorgefasste Meinung über den Menschen der gemobbt wird, gebildet. Gemäß dieser Ansicht werden jegliches Verhalten und somit auch der Versuch des Opfers, die Konflikte zu lösen, wahrgenommen.

Zudem stellt sich die Frage, inwieweit ein Mensch, der bereits stark psychisch belastet ist, überhaupt in der Lage ist, Konflikte offen und wertfrei anzusprechen und ggfs. Forderungen zu stellen. Es muss hier konstatiert werden, dass der Betroffene auf Schutz und Unterstützung von Vorgesetzten angewiesen ist. Wird diese Unterstützung jedoch verwehrt, hat das Opfer wenig Chancen, selbst den Mobbingprozess aufzulösen.

Es kann durchaus prekär sein, Mobbing, das bereits über einen längeren Zeitraum andauert, zu unterbinden. Es darf nicht übersehen werden, dass auch bzw. gerade Mobber Konflikte und Probleme haben, die sie ursprünglich dazu brachten, einen Menschen zu mobben. Auch muss festgestellt werden, dass der Mobbingprozess nach einer gewissen Zeit ein Selbstläufer ist, in den auch Vorgesetzte und Management verwickelt werden können.

Jedoch sollten Betroffene, soweit es möglich ist, den Mobbern Grenzen setzen, ggfs. mit der Unterstützung der Vorgesetzten. Die Betroffenen sollten versuchen sich persönlich zu stabilisieren, eventuell mit therapeutischer Unterstützung und auf objektive Veränderung am Arbeitsplatz hinwirken.

Allerdings darf nicht übersehen werden, dass die Erforschung der Bewältigungsstrategien noch in den Anfängen steht. Es ist bis heute unklar, ob aktive Strategien Gemobbter also Gespräche mit Angreifern, Vorgesetzen oder Betriebsrat nicht möglicherweise zur Verschlechterung der Situation führen. Bedeutend für die Betroffenen ist es, ihre Kräfte so gut wie möglich zu erhalten oder wieder aufzubauen. Es kann hilfreich sein, sich im Rahmen von Selbsthilfegruppen mit Menschen, die ähnliche Erfahrungen machen mussten, auszutauschen.

Emotionale Unterstützung, auch im familiären Umfeld oder Freundeskreis ist unablässig.

Sollte das Mobbing bereits zu psychischen Schäden geführt haben, sollte psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen werden. Bei körperlichen Beschwerden sollte ärztliche Unterstützung gesucht werden. Manchmal kann auch eine längere Krankschreibung dem Betroffenen ermöglichen, die eigenen Kräfte zu regenerieren und Abstand zu gewinnen, um effektive Maßnahmen ergreifen zu können.

In einer massiv belastenden Situation stellt sich jedoch die Frage, ob es wirklich angemessen ist, darin zu verharren. Eventuell stellt ein Wechsel des Arbeitsplatzes die Möglichkeit dar, dem Teufelskreis zu entkommen. Entsteht der Eindruck, dass einklagbare Rechte des Gemobbten verletzt wurden ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.


Betrachtet man die Folgen von Mobbing, wird bewusst, dass es einen deutlichen Bedarf für Maßnahmen gegen Mobbing gibt.

De facto wird sich Mobbing nur in solchen Betrieben unterbinden lassen, in denen die Nichtduldung von Mobbing Teil der Unternehmensstruktur ist. Dies impliziert, dass diese Problematik regelmäßig thematisiert wird und ein gangbarer Weg vorhanden ist, auf dem eine eventuell auftretende Mobbingproblematik bearbeitet wird.

Sandra Sopp-Ehlting

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Ligsalzstrasse 31
80339 München
Tel.: 089/51086432
Web: www.individualresults.de
 
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