Seit Mitte 2008 ist es nun – rückwirkend zum 01. Januar 2008 – möglich, im Rahmen des neuen Eigenheimrentengesetzes die Riester Förderung für die Immobilien Finanzierung zu nutzen. Der Bundesrat hat dem so genannten Wohn-Riester am 4. Juli 2008 zugestimmt.
Die Bundesregierung hat sich damit entschieden, die bereits bewährte staatlich
geförderte Riester-Rente weiter auszubauen. Nun ist es möglich, sich durch den Erwerb eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung eine sichere Altersvorsorge aufzubauen.
In einer
Wohn-Riester FAQ erläutert die HanseMerkur die wichtigsten Fragestellungen und Details zum neuen Wohn-Riester Gesetz und erklärt, wofür die Riester-Förderung bei der Immobilienfinanzierung genutzt werden kann.
Hier geht es zum Beispiel darum, wie die Wohn-Riester Förderung besteuert wird, welche Objekte gefördert werden und wie eine über die Eigenheim-Rente geförderte Immobilie genutzt werden muss. Weiterhin wird geklärt, was passiert, wenn eine Haus oder eine Wohnung verkauft wird, ob man die Wohn-Riester Förderung auch für Modernisierungs Arbeiten nutzen kann oder welchen Anteil am angesparten Kapital man seinem Riester-Vertrag für die Immobilienfinanzierung entnehmen kann.
Beim Riestern erhält der Sparer als Grundzulage 154,00 Euro pro Jahr vom Staat. Für jedes Kind gibt es eine Zulage in Höhe von 185,00 Euro pro Jahr und für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300,00 Euro Zulage pro Jahr. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass man pro Jahr 4 Prozent seines rentenversicherungs pflichtigen Brutto Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Zahlt man weniger ein, so erhält man die Zulage anteilig. Zudem kann man die selbst eingezahlten Riester-Beiträge zuzüglich der jährlichen, staatlichen Zulagen von der Steuer per Sonderausgabenabzug absetzen.
A.Lange