Ist man gehbehindert oder kann aus eigener Kraft keine Treppenstufen überwinden, stellt sich der Weg in die eigene Wohnung oder eine andere Etage häufig als unüberwindbares Hindernis dar. Als einzige Lösung bot sich bisher leider nur die Inanspruchnahme fremder Hilfe an. War eine solche nicht in unmittelbarer Nähe, war ein Wechsel der Etagen nahezu unmöglich. Mit einem
Treppenlift ist man nun nicht mehr auf die Unterstützung durch die Umwelt angewiesen und kann alleine den Weg treppauf antreten.
Treppenlifte werden platzsparend an die Wände neben den Treppen angebracht und befördern die Person mittels einfacher und leiser Technik in die gewünschte Etage. Die Fahrtgeschwindigkeit ist so gewählt, dass ein zügiges Vorankommen gewährleistet, Gefahren durch Unfälle jedoch fast vollständig ausgeschlossen werden können. Zur Sicherheit der beförderten Person sind - je nach Ausführung - Stützlehnen, Sicherheitsgurte oder Klappschranken verbaut.
Für Rollstuhlfahrer bieten sich sogenannte Plattformlifte an, bei denen der Rollstuhl auf eine stabile Plattform gefahren wird und anschließend eine Sicherheitsklappe ein unabsichtliches Herunterrollen des Rollstuhls verhindert.
Auch ohne einen Rollstuhl kann ein Treppenlift benutzt werden, und zwar in Form eines Sitz- oder Stehlifts. Hier sind - wieder je nach Ausführung - zum Teil feste, mit Armlehnen und Sicherheitsgurten versehene Sitze verbaut. Es besteht auch die Möglichkeit, lediglich eine Art Klappsessel zu verbauen. Diese Art empfiehlt sich besonders bei sehr engen Treppenaufgängen.
Alle Varianten können sowohl bei geraden wie auch bei kurvigen Treppenaufgängen verbaut werden. Die Kosten können zwischen 3.000,- und 25.000,- Euro betragen und werden nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Allerdings können die Treppenlifte im Rahmen einer Pflegeversicherung mit einer 50%-Pauschale bis zu ca. 2500,- Euro bezuschusst werden.