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Mit der Reiserücktrittsversicherung auf der sicheren Seite

Autor: Mikenew | Erstellt am: 20.10.2011 | Gelesen: 323
Kategorie: Reisen - Urlaub & Tourismus | Bewertung: rateArateArateArateArateA
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(Online-Artikel.de) - Die Reiserücktrittsversicherung und deren Leistungen

Trotz Wirtschaftskrise und der Haushaltskrise in einigen EU-Staaten sind die EU-Bürger, allen voran wieder einmal die Deutschen, auch in diesem Jahr sehr viel verreist. Und mit den Herbst- und Weihnachtsferien stehen sogar noch zwei „Reisewellen" an. Eine Urlaubsreise ist mit zusätzlichen Risiken verbunden, die man über diverse Reiseversicherungen absichern kann. So ist beispielsweise die Auslandskrankenversicherung immer dann zu empfehlen, wenn die Urlaubsreise ins Ausland geht. Egal wohin die Reise geht – eine Reiserücktrittsversicherung sollte auch stets mit im Gepäck sein. Denn auch wenn man sich meistens das ganze Jahr auf den wohlverdienten Urlaub freut kann es leider dennoch vorkommen, dass die gebuchte Reise nicht wahrgenommen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss. Zwar ist dann die entgangene Erholung nicht zu ersetzen, aber durch die Reiserücktrittsversicherung muss man sich wenigstens nicht noch über zu zahlende Stornierungsgebühren ärgern.

Die Reiserücktrittsversicherung wird in zwei Varianten angeboten, nämlich zum einen als reine Reiserücktrittsversicherung und zum anderen in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung. Zahlreiche weiterführende Informationen zu Reiserücktrittsversicherung finden sich übrigens auch auf der Webseite Reiseruecktrittsversicherung.at. Vom Prinzip her ist eine solche Reiseversicherung einfach verständlich und transparent. Und zwar übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Kosten, die in Form von Stornogebühren auftreten, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Allerdings muss ein definierter und versicherter Grund vorliegen, der den Nicht-Antritt der Reise verursacht hat. Solche möglichen Gründe sind die Erkrankung des Versicherten oder der mitversicherten Personen, sowie eine schwerere Erkrankung eines nahen Angehörigen. Auch der Tod eines nahezu Familienangehörigen wird in der Regel als Grund für den Nicht-Antritt der Reise akzeptiert. Gleiches gilt dann, wenn der Versicherte kurz vor Antritt der Reise von seiner Entlassung erfährt. Angeboten werden diese Reiseversicherungen von sehr vielen Gesellschaften, zum Beispiel die Reiserücktrittsversicherung der Hanse Merkur.

Die ergänzende Reiseabbruchversicherung

Wie schon kurz erwähnt, wird die Reiserücktrittsversicherung oftmals auch in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung angeboten. Dieser Versicherungsschutz kommt dann zum Tragen, wenn eine gebucht Urlaubsreise zwar angetreten wurde, aber vorzeitig beendet werden muss. Die möglichen Gründe sind im Prinzip mit denen für einen eventuellen Nicht-Antritt der Reise identisch. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt dann meistens die zusätzlichen Kosten, die durch die verfrühte Abreise entstehen, wie zum Beispiel Kosten für die Umbuchung des Fluges oder für eine zusätzliche Übernachtung wegen einer Zwischenlandung.

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